Compliance
Wir halten uns an die Spielregeln
Für den BLB NRW ist rechtkonformes Handeln oberstes Gebot. Die Beschäftigten des BLB NRW kennen die für die Erledigung ihrer Aufgaben relevanten Vorschriften und halten diese ein.
BLB NRW-interne Prüfeinrichtungen sowie das Umwelt- und Qualitätsmanagement halten nach, dass Recht und Gesetz, Richtlinien und freiwillige Verpflichtungen eingehalten werden. Dabei richten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Korruptionsvermeidung und -verfolgung.
Korruptionsbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Für den BLB NRW ist ein hohes Maß an Sensibilität für die Gefahren der Korruption unter allen Beschäftigten Voraussetzung dafür, dass das zentrale Ziel der „Wirtschaftlichkeit des Bau- und Liegenschaftsmanagements“ erreicht wird und das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung sowie in die Unbestechlichkeit in der Aufgabenwahrnehmung erhalten bleibt.
Trotz aller Anstrengungen lassen sich Prozesse weiter optimieren und individuelles Fehlverhalten nicht ganz ausschließen.
Deshalb hat der BLB NRW einen externen, unabhängigen Beauftragten benannt, der allen Anregungen und Hinweisen zur Korruptionsvermeidung und zur Korruptionsverfolgung nachgeht. Auch für Fragen zu Korruptionssachverhalten steht Ihnen dieser zur Verfügung.
Externer Antikorruptionsbeauftragter (Ombudsperson):
Als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, für die Beschäftigten des BLB NRW, für Bewerber und Bieter bei Ausschreibungen und Vergaben sowie für Auftragnehmer und Vertragspartner des BLB NRW, steht ein externer Antikorruptionsbeauftragter zur Verfügung.
Als Ombudsperson nimmt er Hinweise von Beschäftigten oder Geschäftspartnern - auf Wunsch auch anonym - entgegen. Herr Böhme unterliegt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten seiner anwaltlichen Schweigepflicht.
RA Alexander H. Böhme
Sternstr. 74, 40479 Düsseldorf
T +491726509142
F +492111586095
M kontakt@boehme-law.de