PATRONATE & SONDERLIEGENSCHAFTEN

Spezialeinsatz für Land und Denkmalschutz

Sonderliegenschaften sind landeseigene Kultur- und Baudenkmäler, die sich nicht im Eigentum des BLB NRW befinden, aber aufgrund politischer oder rechtlicher Verpflichtungen vom Land (als Eigentümer) gepflegt und unterhalten werden müssen. Beispiele sind etwa der Landtag, der Altenberger Dom oder das UNESCO-Weltkulturerbe Schloss Augustusburg in Brühl. Sind im Bereich einer Sonderliegenschaft Baumaßnahmen notwendig, wird der BLB NRW im Auftrag und auf Rechnung der zuständigen Landesoberbehörde tätig.

Eine Untergruppe innerhalb der Sonderliegenschaften bilden die Patronate. Mehr dazu weiter unten.

Sonderliegenschaften

Es gibt Gebäude im Eigentum des Landes, die nicht zur Erbringung von Verwaltungsleistungen eingesetzt werden, aber aufgrund politischer oder rechtlicher Verpflichtungen vom Land gepflegt, unterhalten und gegebenenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

Diese Liegenschaften, die nicht in ein Mieter-Vermieter-Verhältnis zwischen dem BLB NRW und einem Nutzer einbezogen werden können, werden Sonderliegenschaften genannt. Sie sind bei der Gründung des BLB NRW im Jahr 2001 im Eigentum der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde geblieben. Bei dieser liegen auch weiterhin die wirtschaftliche Verantwortung und die Haushaltsverantwortung, insbesondere für die Instandhaltung.

Hier finden Sie eine Auflistung von Sonderliegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Schloss Augustusburg Brühl
    © BLB NRW
    Schloss Augustusburg, Brühl

    Das Schloss Augustusburg bildet mit seinem Ensemble aus Architektur, Bildhauerei, Malerei und Gartenkunst ein einzigartiges Gesamtkunstwerk des deutschen Rokoko. Dafür wurde es zusammen mit dem benachbarten Jagdschloss Falkenlust, einer weiteren Sonderliegenschaft, und den Brühler Gärten auf die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes der Menschheit aufgenommen. Der BLB NRW kümmert sich gemeinsam mit dem für Bauen zuständigen Landesministerium und der Schlossverwaltung um den Erhalt dieser Welterbestätten.

  • Landtag NRW
    © BLB NRW - Bild: Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Melanie Zalin
    Der nordrhein-westfälische Landtag, Düsseldorf

    Das Landtagsgebäude liegt direkt am Rhein Die „kreisenden Strukturen“ sollen die Zusammenarbeit von ineinandergreifenden Zahnrädern symbolisieren. Der BLB NRW hat im Auftrag der Landtagsverwaltung unter anderem die Erweiterung um einen Bürokomplex sowie den barrierefreien Ausbau des Plenarsaals begleitet.

  • Altenberger Dom, Odenthal
    © BLB NRW - Bild: Tama66 / Pixabay
    Altenberger Dom, Odenthal

    Der preußische König Friedrich Wilhelm III. ließ den Dom, eine 1815 abgebrannte Klosterkirche, als Simultankirche für beide Konfessionen wieder aufbauen. 1857 fand der erste Gottesdienst statt. Für die Bezirksregierung Köln führt der BLB NRW regelmäßig Sanierungsarbeiten an der landeseigenen Sonderliegenschaft durch.

  • Doppelkirche St. Maria und Clemens in Bonn-Schwarzrheindorf
    © BLB NRW - Bild: Frank Alexander Rümmele
    Doppelkirche St. Maria und Clemens in Bonn-Schwarzrheindorf

    Die landeseigene Kirche wurde 1151 geweiht. Die reichhaltigen Deckenmalereien machen sie zu einer der bedeutendsten romanischen Kirchen Deutschlands. Der BLB NRW hat den Dachstuhl und die Fassade des Gotteshauses saniert. Auftraggeberin: Bezirksregierung Köln. Landesmittel: 1,1 Millionen Euro.

Stifts- und Pfarrkirche St. Peter, Bonn
© BLB NRW - Bild: Frank Alexander Rümmele
Stifts- und Pfarrkirche St. Peter, Bonn

Die dreischiffige Basilika ist die Grabeskirche der Heiligen Adelheid. Der BLB NRW hat das über die Jahrzehnte marode gewordene Schieferdach der Patronatskirche erneuert sowie weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Beauftragt wurde die Maßnahme von der Bezirksregierung Köln, bezahlt wurde sie vom Land NRW.

Sonderfall Patronate

Patronate sind kircheneigene Sakralbauten wie Klöster oder Kirchen und Pfarrhäuser, zu deren Erhalt das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer Baulastverpflichtung (Kirchenbaulast) verpflichtet ist. Die Patronats-Kirchengemeinde kann frei entscheiden, ob sie zur Ausführung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen

  • einen Architekten beauftragt,
  • die Arbeiten selber plant oder
  • das Land bittet, die Bauausführung durchzuführen.

Soll das Land NRW den Bau ausführen, ziehen die Bezirksregierungen den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hinzu.

Hintergrundwissen Patronate

Der Staat hat sich im Zuge der Säkularisierung (Reichsdeputationshauptschluss von 1803) zur Kompensation von enteigneten Kirchengütern verpflichtet, die Kirchenbaulast an Patronatsgebäuden zu übernehmen. Diese Baulastverpflichtungen sind mit der Landesgründung 1946 auf das Land NRW als Rechtsnachfolger des Staates Preußen übergegangen. Die gesetzliche Grundlage bildet Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung und Artikel 21 der Landesverfassung.

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