Acker-/Forstfläche mit Lysimeteranlage in Waldfeucht
BLB NRWAcker-/Forstfläche mit Lysimeteranlage in Waldfeucht
Am Heidchen 10 | 52525 Waldfeucht
Eckdaten
Lage
- Gemeinde Waldfeucht (Ortsteil Haaren), Kreis Heinsberg
- Lage im nicht erschlossenen Außenbereich
- Umgebung geprägt durch Wald, Wiesen und Felder
- Zufahrt über Wirtschaftsweg
Objektinformationen
- Nutzung der Liegenschaft bis 2023 durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW
- Bebaut mit Büro/Werkstatt (sanierungsbedürftig), Tanklager, Pumpenhaus und Schachtanlage für Lysimeter
- Baujahr 1967 (Büro/Werkstatt) bzw. 1990 (Lysimeter)
- Mietfläche Büro/Werkstatt ca. 92 m2
Energieausweis
- Keine Beheizung vorhanden
Grundstücksangaben
- Gesamtfläche ca. 19.619 m2
- Flurstück 69 mit Lysimeteranlage: 12.321 m2
- Flurstück 71 landwirtschaftliche Fläche: 7.298 m2
Art der mögl. baul. Nutzung
- Kein Flächennutzungsplan, kein Bebauungsplan
- Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 4802-0007
- Zulässigkeit von Bauvorhaben nur entsprechend gemäß § 35 BauGB unter Berücksichtigung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg
Schadstoffbelastungen
- Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden)
- Schadstoffe im Gebäude möglich (baujahrestypisch)
Sonstige Belastungen
- Abt. II und III des Grundbuches: keine Eintragungen
- Keine Baulasten
Sonstiges
- Die Pumpenanlage ist weiterhin in Betrieb, um eine Überschwemmung der unterirdischen Anlagen durch Grundwasser zu vermeiden.
- Gestattungsvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung, kurzfristig kündbar
- Zwischen den Flurstücken 69 und 71 befindet sich ein Entwässerungsgraben.
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 13.09.2024 bis 16.12.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.