Acker-/Forstfläche mit Lysimeteranlage in Waldfeucht

BLB NRW

Acker-/Forstfläche mit Lysimeteranlage in Waldfeucht

Am Heidchen 10 | 52525 Waldfeucht

Eckdaten

Lage

  • Gemeinde Waldfeucht (Ortsteil Haaren), Kreis Heinsberg
  • Lage im nicht erschlossenen Außenbereich
  • Umgebung geprägt durch Wald, Wiesen und Felder 
  • Zufahrt über Wirtschaftsweg

Objektinformationen

  • Nutzung der Liegenschaft bis 2023 durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW
  • Bebaut mit Büro/Werkstatt (sanierungsbedürftig), Tanklager, Pumpenhaus und Schachtanlage für Lysimeter
  • Baujahr 1967 (Büro/Werkstatt) bzw. 1990 (Lysimeter)
  • Mietfläche Büro/Werkstatt ca. 92 m2

Energieausweis

  • Keine Beheizung vorhanden

Grundstücksangaben

  • Gesamtfläche ca. 19.619 m2
    • Flurstück 69 mit Lysimeteranlage: 12.321 m2
    • Flurstück 71 landwirtschaftliche Fläche: 7.298 m2

Art der mögl. baul. Nutzung

  • Kein Flächennutzungsplan, kein Bebauungsplan
  • Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 4802-0007
  • Zulässigkeit von Bauvorhaben nur entsprechend gemäß § 35 BauGB unter Berücksichtigung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg

Schadstoffbelastungen

  • Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden) 
  • Schadstoffe im Gebäude möglich (baujahrestypisch)

Sonstige Belastungen

  • Abt. II und III des Grundbuches: keine Eintragungen 
  • Keine Baulasten

Sonstiges

  • Die Pumpenanlage ist weiterhin in Betrieb, um eine Überschwemmung der unterirdischen Anlagen durch Grundwasser zu vermeiden.
  • Gestattungsvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung, kurzfristig kündbar
  • Zwischen den Flurstücken 69 und 71 befindet sich ein Entwässerungsgraben.
© BLB NRW
Lageplan
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Luftbild
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Informationen zum Interessensbekundungsverfahren

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt. 

 

Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 13.09.2024 bis 16.12.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.



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