Büro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln

BLB NRW

Büro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln

Mohrenstr. 6 | 50670 Köln

Eckdaten

Lage

  • Lage im linksrheinischen Gebiet der Stadt Köln
  • Umgebung Misch-/ Kerngebiet
  • Nachbarschaft ist durch eine Mischnutzung aus Wohnen, Büro/
    Verwaltung und teilweise Einzelhandelsnutzung in den Erdgeschosslagen
    gekennzeichnet
  • Günstige Verkehrslage
    • nächste U-Bahnstation in ca. 300 m Entfernung
    • Kölner Hbf. fußläufig erreichbar
    • nächster Flughafen Köln/Bonn mit dem Auto in 20 min zu erreichen

Objektinformationen

  • Vorherige Nutzung durch Bezirksregierung, seitdem leerstehend
  • Bebaut mit einem III-geschossigen Büro- und Wohnhaus zzgl. ausgebautem Dachgeschoss
  • Baujahr: zwischen 1900-1914
  • Zur Liegenschaft gehören schuldrechtliche Verträge.
    Die Wohnmietverträge sind vom Käufer zu übernehmen:
    • Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 2. OG. Der Vertrag
      verlängert sich automatisch jährlich (3 Mon. Widerspruchsfrist)
    • Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 3.OG – Laufzeit:
      Unbefristet. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen

Energieausweis

Bürofläche (232 m²):

  • Primärenergieträger Kraft-Wärme-Kopplung regenerativ, Strom-Mix
  • Endenergieverbrauch Wärme 321,1 kWh (m²*a)
  • Endenergieverbrauch Strom 15,6 kW (m²*a)

Wohnfläche (196 m²):

  • Energiebedarf 243,4 kWh (m²*a)

Grunstücksangaben

  • Grundstücksgröße 135 m²

Art der mögl. baul. Nutzung

  • Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche (Verwaltung)
  • Bebauungsplan: Rechtskräftiger B-Plan Nr. 66456/05 vom 07.09.1981. Wurde mit Wirksamkeit zum 05.07.2007 aufgehoben. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
  • Kerngebiet
  • Geschossflächenzahl von 2,4
  • Grundflächenzahl von 0,7
  • max. 3 Geschosse

Schadstoffbelastungen

  • Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden)

Sonstige Belastungen

  • Keine Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuches vorhanden
  •  Keine Baulasten

Sonstiges

  • Da das Objekt selbst über keine eigenen Stellplätze, verfügt entsteht bei einer Nutzungsänderung (Büro- und Wohnungsnutzung) für die Büro- und Wohnnutzflächen möglicherweise eine Stellplatzpflicht

 

 

Informationen zum Interessensbekundungsverfahren

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt. 

 

Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 26.08.2024 bis 26.11.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Norma Augenbroe

Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn

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