Büro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln
BLB NRWBüro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln
Mohrenstr. 6 | 50670 Köln
Eckdaten
Lage
- Lage im linksrheinischen Gebiet der Stadt Köln
- Umgebung Misch-/ Kerngebiet
- Nachbarschaft ist durch eine Mischnutzung aus Wohnen, Büro/
Verwaltung und teilweise Einzelhandelsnutzung in den Erdgeschosslagen
gekennzeichnet - Günstige Verkehrslage
- nächste U-Bahnstation in ca. 300 m Entfernung
- Kölner Hbf. fußläufig erreichbar
- nächster Flughafen Köln/Bonn mit dem Auto in 20 min zu erreichen
Objektinformationen
- Vorherige Nutzung durch Bezirksregierung, seitdem leerstehend
- Bebaut mit einem III-geschossigen Büro- und Wohnhaus zzgl. ausgebautem Dachgeschoss
- Baujahr: zwischen 1900-1914
- Zur Liegenschaft gehören schuldrechtliche Verträge.
Die Wohnmietverträge sind vom Käufer zu übernehmen:- Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 2. OG. Der Vertrag
verlängert sich automatisch jährlich (3 Mon. Widerspruchsfrist) - Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 3.OG – Laufzeit:
Unbefristet. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
- Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 2. OG. Der Vertrag
Energieausweis
Bürofläche (232 m²):
- Primärenergieträger Kraft-Wärme-Kopplung regenerativ, Strom-Mix
- Endenergieverbrauch Wärme 321,1 kWh (m²*a)
- Endenergieverbrauch Strom 15,6 kW (m²*a)
Wohnfläche (196 m²):
- Energiebedarf 243,4 kWh (m²*a)
Grunstücksangaben
- Grundstücksgröße 135 m²
Art der mögl. baul. Nutzung
- Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche (Verwaltung)
- Bebauungsplan: Rechtskräftiger B-Plan Nr. 66456/05 vom 07.09.1981. Wurde mit Wirksamkeit zum 05.07.2007 aufgehoben. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
- Kerngebiet
- Geschossflächenzahl von 2,4
- Grundflächenzahl von 0,7
- max. 3 Geschosse
Schadstoffbelastungen
- Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden)
Sonstige Belastungen
- Keine Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuches vorhanden
- Keine Baulasten
Sonstiges
- Da das Objekt selbst über keine eigenen Stellplätze, verfügt entsteht bei einer Nutzungsänderung (Büro- und Wohnungsnutzung) für die Büro- und Wohnnutzflächen möglicherweise eine Stellplatzpflicht
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 26.08.2024 bis 26.11.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Norma Augenbroe
Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn