Büro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln
Mohrenstr. 6 | 50670 Köln
Eckdaten
Lage
- Lage im linksrheinischen Gebiet der Stadt Köln
- Umgebung Misch-/ Kerngebiet
- Nachbarschaft ist durch eine Mischnutzung aus Wohnen, Büro/
Verwaltung und teilweise Einzelhandelsnutzung in den Erdgeschosslagen
gekennzeichnet - Günstige Verkehrslage
- nächste U-Bahnstation in ca. 300 m Entfernung
- Kölner Hbf. fußläufig erreichbar
- nächster Flughafen Köln/Bonn mit dem Auto in 20 min zu erreichen
Objektinformationen
- Vorherige Nutzung durch Bezirksregierung, seitdem leerstehend
- Bebaut mit einem III-geschossigen Büro- und Wohnhaus zzgl. ausgebautem Dachgeschoss
- Baujahr: zwischen 1900-1914
- Zur Liegenschaft gehören schuldrechtliche Verträge.
Die Wohnmietverträge sind vom Käufer zu übernehmen:- Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 2. OG. Der Vertrag
verlängert sich automatisch jährlich (3 Mon. Widerspruchsfrist) - Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 3.OG – Laufzeit:
Unbefristet. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
- Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 6 – Wohnung 2. OG. Der Vertrag
Energieausweis
Bürofläche (232 m²):
- Primärenergieträger Kraft-Wärme-Kopplung regenerativ, Strom-Mix
- Endenergieverbrauch Wärme 321,1 kWh (m²*a)
- Endenergieverbrauch Strom 15,6 kW (m²*a)
Wohnfläche (196 m²):
- Energiebedarf 243,4 kWh (m²*a)
Grunstücksangaben
- Grundstücksgröße 135 m²
Art der mögl. baul. Nutzung
- Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche (Verwaltung)
- Bebauungsplan: Rechtskräftiger B-Plan Nr. 66456/05 vom 07.09.1981. Wurde mit Wirksamkeit zum 05.07.2007 aufgehoben. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
- Kerngebiet
- Geschossflächenzahl von 2,4
- Grundflächenzahl von 0,7
- max. 3 Geschosse
Schadstoffbelastungen
- Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden)
Sonstige Belastungen
- Keine Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuches vorhanden
- Keine Baulasten
Sonstiges
- Da das Objekt selbst über keine eigenen Stellplätze, verfügt entsteht bei einer Nutzungsänderung (Büro- und Wohnungsnutzung) für die Büro- und Wohnnutzflächen möglicherweise eine Stellplatzpflicht
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Die Mindestkaufpreisvorstellung liegt bei 890.000 €.
Das Höchstgebot der 1. Bieterrunde (03.02.-31.03.2025) liegt bei 1.600.000,00 €.
Die 2. Bieterrunde ("last and final offer") läuft vom 07.04.-16.05.2025.
Sie habe Gelegenheit Ihr letztes Kaufpreisangebot (bedingungs- und auflagenfrei), spätestens bis zum 16.05.2025, mit Hilfe des elektronisches Bieterverfahren abzugeben.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Bieterplattform, dort können Sie nach entsprechender Registrierung ihr Angebot innerhalb des o.g. Zeitraums abgeben:
https://blb-lip-lvup.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=lvulogin&fid=1375-001-V
Nicht rechtzeitig oder über andere Wege (z.B. Fax, Email, Brief, Telefon) abgegebene Gebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt!
Die Höhe des Höchstgebotes unterliegt der Vertraulichkeit und wird den Teilnehmern nicht mitgeteilt. Ebenso macht der BLB NRW keine Angaben zur Anzahl und Rangfolge der abgegebenen Gebote.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Norma Augenbroe
Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn