Landesbehördenhaus in Duisburg (WE 1339)
Mülheimer Straße 52 und Ludgeristraße 6 und 12 47057 Duisburg
Eckdaten
Lage
- Duisburg Innenstadt, rd. 800 m bis zum Hauptbahnhof und Königstraße
- Nahegelegene Autobahnanschlussstellen Duissern und Kreuz Kaiserberg zu A3, A59, A40 und A42
Grundstück
- bebautes Grundstück, voll erschlossen
- Grundstücksfläche: ca. 2.864 m²
- Amtsgericht Duisburg, Grundbuch von Duisburg, Blatt 3995, Gemarkung Duisburg, Flur 340, Flurstücke 73, 74, 75, 76, 77, 188, 258, und 260
- Abt. II: Dienstbarkeiten vorhanden
- Abt. III: lastenfrei
Planungsrecht
- Der Flächennutzungsplan Duisburg 2021 vom 31.03.2023 weist eine Nutzung für Öffentliche Verwaltung aus.
- Die Liegenschaft liegt nicht innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Für die Bebauung ist daher § 34 BauGB maßgeblich.
Belastungen
- Es besteht für das Grundstück kein konkreter Altlastenverdacht, jedoch liegt es in einem Siedlungsbereich erhöhter Schadstoffgehalte in Oberböden.
- Im Gebäude befinden sich baujahrestypische Gebäudeschadstoffe (KMF, PCB und Asbest).
- Es bestehen keine Baulasten.
- Der Gebäudekomplex steht nicht unter Denkmalschutz.
- Im Bereich des Grundstücks ist kein Bergbau dokumentiert.
- Es besteht der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln.


Derzeit werden Teile der Liegenschaft noch durch das Sozial- und Arbeitsgericht sowie die Stadt Duisburg genutzt. Alle Mietverträge enden spätestens zum 31.12.2025, so dass der Verkauf leerstehend erfolgt.
Gebäude
Das Landesbehördenhaus besteht aus vier Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre; die im Inneren miteinander verbunden sind. Der Gebäudekomplex ist sanierungsbedürftig und muss je nach zukünftiger Nutzung umfangreich brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Bruttogeschossfläche beträgt rd. 12.900 m².
Gebäudeteil | Baujahr | Mietfläche |
---|---|---|
Altbau | 1920/1950 | rd. 2.100 m² |
Turmbau | 1951/1955 | rd. 3.250 m² |
L-Bau | 1953 | rd. 5.000 m² |
Z-Bau | 1953 | |
rd. 10. 350 m² |


Gebäudeansichten
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Interessensbekundungsverfahren vom 09.04.2025 bis 09.07.2025.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Josephine Höing
Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Krefeld, Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve