Landesbehördenhaus in Duisburg (WE 1339)

Mülheimer Straße 52 und Ludgeristraße 6 und 12 47057 Duisburg

Eckdaten

Lage

  • Duisburg Innenstadt, rd. 800 m bis zum Hauptbahnhof und Königstraße
  • Nahegelegene Autobahnanschlussstellen Duissern und Kreuz Kaiserberg zu A3, A59, A40 und A42

Grundstück

  • bebautes Grundstück, voll erschlossen
  • Grundstücksfläche: ca. 2.864 m²
  • Amtsgericht Duisburg, Grundbuch von Duisburg, Blatt 3995, Gemarkung Duisburg, Flur 340, Flurstücke 73, 74, 75, 76, 77, 188, 258, und 260
  • Abt. II: Dienstbarkeiten vorhanden
  • Abt. III: lastenfrei

Planungsrecht

  • Der Flächennutzungsplan Duisburg 2021 vom 31.03.2023 weist eine Nutzung für Öffentliche Verwaltung aus.
  • Die Liegenschaft liegt nicht innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Für die Bebauung ist daher § 34 BauGB maßgeblich.

Belastungen

  • Es besteht für das Grundstück kein konkreter Altlastenverdacht, jedoch liegt es in einem Siedlungsbereich erhöhter Schadstoffgehalte in Oberböden.
  • Im Gebäude befinden sich baujahrestypische Gebäudeschadstoffe (KMF, PCB und Asbest).
  • Es bestehen keine Baulasten.
  • Der Gebäudekomplex steht nicht unter Denkmalschutz.
  • Im Bereich des Grundstücks ist kein Bergbau dokumentiert.
  • Es besteht der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln.
Lageplan
Lageplan

Derzeit werden Teile der Liegenschaft noch durch das Sozial- und Arbeitsgericht sowie die Stadt Duisburg genutzt. Alle Mietverträge enden spätestens zum 31.12.2025, so dass der Verkauf leerstehend erfolgt.

Gebäude

Das Landesbehördenhaus besteht aus vier Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre; die im Inneren miteinander verbunden sind. Der Gebäudekomplex ist sanierungsbedürftig und muss je nach zukünftiger Nutzung umfangreich brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Bruttogeschossfläche beträgt rd. 12.900 m².

GebäudeteilBaujahrMietfläche
Altbau1920/1950rd. 2.100 m²
Turmbau1951/1955rd. 3.250 m²
L-Bau1953rd. 5.000 m²
Z-Bau1953
  rd. 10. 350 m²

Gebäudeansichten

Informationen zum Interessensbekundungsverfahren

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt. 

 

Wichtig: Interessensbekundungsverfahren vom 09.04.2025 bis 09.07.2025.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Josephine Höing

Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Krefeld, Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve

Stellenangebote
Nach oben