Herrenlose Doppelhaushälfte in Rödingen
Wagnerweg 7 in 52445 Rödingen
Eckdaten
Verkaufsobjekt
Verkauft wird das Aneignungsrecht des Landes NRW § 928 II BGB) des herrenlosen, bebauten Flurstücks 894, Flur 9, Gemarkung Rödingen, Amtsgericht Jülich.
Es ist seit dem 17.06.2022 herrenlos und für das Land Nordrhein Westfalen entbehrlich.
Grundstücksangaben
Bei dem herrenlosen Grundstück handelt es sich um eine ca. 438 m² große Gebäude- und Freifläche, welche mit einer Doppelhaushälfte bebaut ist. Die Liegenschaft ist in einem Wohngebiet lokalisiert und befindet sich im Wagnerweg 7 in 52445 Titz.
Das Flurstück ist annähernd rechteckig zugeschnitten und von Gartenflächen umgeben.
Des Weiteren ist das Grundstück mit einem an das Nachbargebäude angebauten Wohnhaus sowie einer freistehenden Garage bebaut.
Das Gebäude konnte nur von außen in Augenschein genommen werden. Es weist keine offensichtlichen Schäden auf.
Grundbuchinhalte
Keine Eintragungen in Abt. II
ACHTUNG: in Abt. III ist eine Grundschuld i.H.v. 200 000 Euro zugunsten von Herr H. eingetragen. Herr H. ist nach schriftlicher Mitteilung dazu bereit, die ihm zustehende Grundschuld gegen Zahlung von 125 000 Euro löschen zu lassen (bedingter Verzicht).
Herr H. ist auch gerne bereit mit dem Höchstbietenden in Kontakt zu treten.
Baulasten
Laut Auskunft der Kreisverwaltung Düren, sind auf dem Grundstück keine Baulasten eingetragen (Stand 29.04.2024)
Altlasten
Es liegen keine Auskünfte vor.
Angaben zum Baurecht/ Art der möglichen Nutzung
Nach schriftlicher Auskunft der Landgemeinde Titz vom 24.04.2024 liegt das Grundstück im Gebiet des seit dem 08.07.1994 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 – Ortslage Rödingen, 2. Änderung. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 bei zwei Vollgeschossen fest.
Wichtige Informationen
Die Haushälfte wird aktuell von Verwandten des Voreigentümers bewohnt.
Zudem ist der Haushälfte ein Rechtsstreit – Ziel: Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts für den aktuellen Bewohner - anhängig.
Dieses Wohnrecht ist nicht in Abteilung II des Grundbuches eingetragen.
Verkaufsverfahren
Der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind. Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.
Rahmenbedingung für den Verkauf
Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen. Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahrens von Aneignungsrechten.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.
Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.
Achtung: Die Frist der Bieterrunde läuft vom 25.03.2025 zum 15.04.2025
Kaufpreisvorstellung: 71.000,- € (+ 125.000,- € Grundschuld)
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Nicole Bazarnik
Düsseldorf, Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Hilden, Solingen, Remscheid, Wuppertal und Velbert