Ackerland und Grünland mit Lysimeteranlage zur Boden- und Ertragsanalyse

Gesamtfläche: 19.619 m² | WE 1717 |Am Heidchen 10 | 52525 Waldfeucht

Standort und Lage

Waldfeucht (ca.9.300 Einwohner, Kreis Heinsberg) liegt unmittelbar an der deutsch-niederländischen Grenze westlich der Kreisstadt Heinsberg und ist geprägt durch Wald- und Bruchflächen sowie fruchtbaren Ackerboden. Zur Gemeinde gehören neben dem Kernort 10 weitere kleinere Ortschaften, das Verkaufsobjekt befindet sich im Bereich der Ortschaft Waldfeucht-Haaren (ca. 4.000 Einwohner).

Die Umgebung des Verkaufsobjektes ist geprägt durch Wald-, Acker- und Wiesenflächen sowie Wohnbebauung. Das Objekt ist über einen Wirtschaftsweg gut erreichbar, eine Bushaltestelle (Linie 475) ist ca. 1 km entfernt. Durch Haaren verläuft die Kreisstraße 5, die nächsten Autobahnanschlüsse sind Heinsberg (BAB 46 über B 221) bzw. Roermond (Autobahn A73 über N293). 

Entfernungen

Zentrum Waldfeucht

Zentrum Haaren

ca. 6,5 km

ca. 1,5 km

Anbindung BAB 46

Anbindung A73 (Niederlande)

ca. 10 km

ca. 15 km

Bahnhof Heinsberg

Bahnhof Echt (Niederlande)

ca. 7,5 km

ca. 15 km

 

© BLB NRW
Lageplan
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Lageplan
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Luftbild
© BLB NRW
Luftbild

Objektbeschreibung

Das zu veräußernde Grundstück besteht aus einer Ackerfläche (Flurstück 71) sowie einer Grünlandfläche mit Lysimeteranlage (Flurstück 69). Bis 2023 wurde die Liegenschaft durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW genutzt.

Auf der Ackerfläche wurde in den letzten Jahren überwiegend Getreide (insbes. Mais) angebaut, die Ackerzahl beträgt in der relevanten Bodenrichtwertzone 54, die Ertragsmesszahl somit entsprechend ca. 3.940. Ein Gestattungsvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung dieser Fläche ist kurzfristig kündbar.

Das Flurstück 69 ist mit einem Büro-/Werkstattgebäude (sanierungsbedürftig, insbes. Dach), einem Pumpenhaus in Beton-Massivbauweise und einem Gebäude mit zwei Kunststofftanks für Flüssigstoffe sowie einer Schachtanlage für Lysimeter bebaut. Zudem ist das Flurstück 69 zwecks Absenkung des Grundwasserspiegels mittels Pumpe mit einer Spundwand umgeben. 

Die Lysimeteranlage wurde ca. 1990 errichtet. Sie besteht aus einer Schachtanlage aus WU-Beton, in die zwei Reihen mit 22 senkrecht im Boden stehenden Röhren eingelassen sind (zur Funktion der Lysimeteranlage vgl. Abbildung hinten im Exposé). Die Schachtanlage ist hydrostatischem Druck ausgesetzt, sie würde ohne die planmäßige Absenkung des Grundwasserspiegels auftreiben. Daher wird mittels zweier Pumpen Wasserhaltung betrieben.

Zwischen den Flurstücken 69 und 71 befindet sich ein Entwässerungsgraben, dieser wird nach Auskunft des Liegenschaftsamtes (Kreis Heinsberg) zu jeweils 50% dem westlichen und dem östlichen Flurstück zugeordnet und von diesen mitgenutzt.

  • © BLB NRW
    Blick auf Flurstück 71 (Ackerland)
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    Blick auf Flurstück 61 (Grünland mit Lysimeteranlage)
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    Flurstück 61: Lysimeter (Schachtanlage, Pumpenhaus)
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    Schachtanlage mit Messsystem
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    Pumpenhaus
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    Pumpenanlage
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    Büro/Werkstatt
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    Tanklager

Eckdaten

Gebäude (Bestand)

Büro/Werkstatt (Baujahr ca. 1967), Pumpenhaus, Schachtanlage (Maße ca. 12 m x 40 m x 3 m), Tanklager 

Flächen (BGF)

Büro/Werkstatt: ca. 60 m²

Pumpenhaus: ca. 24 m²

Tanklager: ca. 18 m²

Grundstück

ca. 19.619 m²:

  • Flurstück 69 mit Lysimeter: 12.321 m²
  • Flurstück 71 (Acker): 7.298 m²

weitgehend regelmäßig geschnitten und eben

Erschließungszustand

Erschließung über Wirtschaftsweg (nicht erschlossener Außenbereich)

Energieausweis

entfällt, keine Beheizung vorhanden

Rechte und Belastungen

Abteilung II: Keine Eintragungen

Baulasten: Keine

Altlasten (Boden): gemäß Altlastenauskunft keine

Denkmalschutz: nein

Belastungen (Gebäude): Baustofftypische Verdachtsmomente auf Schadstoffe (insbes. Büro/Werkstattgebäude aus Faserzementplatten)

Sonstiges: Gestattungsvertrag zur landwirtschaftlichen Nutzung des Flurstücks 71 (Ackerfläche), kurzfristig kündbar

 

Nutzungsperspektiven

Gemäß Ausweisung im Amtsblatt für die Gemeinde Waldfeucht ist das Bewertungsobjekt Teil der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, nachdem zumindest Teile der Liegenschaft (Furstück 71) als Ausgleichsflächen vorgesehen sind. Bisher sind beide Flurstücke als Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Ackerfläche (Flurstück 71) als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Für das Flurstück 69 ist weiterhin eine Nutzung als „Fläche besonderer funktionaler Prägung, Bildung und Forschung“ vorgesehen.

Das Objekt befindet sich im nicht erschlossenen Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 4802-0007. (Bau-) Vorhaben sind daher nur gemäß § 35 BauGB möglich, zudem ist bei der weiteren Nutzung die ordnungsbehördliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg zu beachten.

Als Nutzungsperspektive für das Flurstück 69 denkbar sind sowohl ein Abriss der zur Lysimeteranlage gehörenden Gebäude, ein Teilabriss mit einer Verfüllung der Schachtanlage sowie eine Weiternutzung der Lysimeteranlage. Da über die vorhandene Pumpenanlage der Grundwasserspiegel unterhalb des Flurstück 69 abgesenkt werden kann, wären auch Ertragsvergleiche zwischen Ackerfläche (normaler Grundwasserstand) und Bereich Lysimeteranlage (abgesenkter Grundwasserspiegel) möglich. Für derartige Ertragsvergleiche wurde die Liegenschaft vor Einbau der Lysimeteranlage bereits genutzt.

Künftige Nutzungen / Baumaßnahmen sind vom Käufer mit den relevanten Behörden (insbes. Gemeinde Waldfeucht, Kreis Heinsberg) abzustimmen. Inwiefern die o.g. Nutzungen mit der vorhandenen Anlage tatsächlich möglich sind, ist vom Käufer in eigener Verantwortung zu klären, der Verkäufer übernimmt keine Garantie/Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit der Anlage.

Verkaufsverfahren

Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt mit Bebauung „wie sie steht und liegt“. Die Gebotsabgabe erfolgt ausschließlich im Wege eines elektronischen Bieterverfahrens nach vorheriger Registrierung über die Bieterplattform des BLB NRW. Grundlage des Verfahrens sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (insbes. §§ 63, 64 LHO).

Der BLB NRW führt zur Veräußerung der Liegenschaft ein zweistufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, d.h. es finden zwei Bieterrunden statt. Mit dem/der Höchstbietenden der zweiten Bieterrunde (Last and Final) werden die Vertrags- bzw. Verkaufsgespräche mit dem Ziel des Verkaufs geführt.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung (hier hinterlegt) auszufüllen und an den BLB NRW (Ansprechpartner und Email-Adresse siehe Erklärung) zu senden. Sollte uns diese nicht vorliegen, ist eine Objektbesichtigung sowie die Bereitstellung weitergehender Informationen nicht möglich.

Über dieses Exposé hinausgehende Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur elektronischen Gebotsabgabe finden Sie in einem separaten Anwenderleitfaden (hier hinterlegt).

Achtung: Die erste Bieterrunde beginnt am 28.1.2025 und endet am 25.3.2025

Kaufpreisvorstellung: 76.000 €

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Bieterplattform, dort können Sie nach entsprechender Registrierung ihr Angebot innerhalb des o.g. Zeitraums abgeben:

https://blb-lip-lvup.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=lvulogin&fid=1717-001-V

Nicht rechtzeitig oder über andere Wege (z.B. Fax, Email, Brief, Telefon) abgegebene Gebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt!

Die Höhe des Höchstgebotes unterliegt der Vertraulichkeit und wird den Teilnehmern nicht mitgeteilt. Ebenso macht der BLB NRW keine Angaben zur Anzahl und Rangfolge der abgegebenen Gebote.



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