Herrenlose Flurstücke in Kalkar Appeldorn
Eckdaten
Verkaufsobjekt
Verkauft wird das Aneignungsrecht des Landes NRW (§928 II BGB) der herrenlosen Flurstücke 20 und 24, Flur 2, Gemarkung Appeldorn, Amtsgericht Kleve auf der Heinrich-Eger-Straße in 47546 Kalkar. Die Objekte befinden sich im Stadtteil „Appeldorn“. Es ist seit dem 28.08.2003 herrenlos und für das Land Nordrhein-Westfalen entbehrlich.
Grundstücksangaben
Bei den herrenlosen Flurstücken handelt es sich um eine jeweils 448 m² (Flstk. 20) sowie 45 m² (Flstk. 24) große Gebäude- und Freifläche, welche in einem Wohngebiet lokalisiert ist. Das Flurstück 20 ist annähernd rechteckig geschnitten und grenzt auf der einen Seite an eine unbebaute Grünfläche. Das Flurstück 24 ist ebenfalls rechteckig und sehr schmal geschnitten. Beide Flurstücke liegen unmittelbar an der Heinrich-Eger-Straße. Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein verlassenes und heruntergekommenes Backsteingebäude.
Grundbuchinhalte
Keine Eintragungen in Abt. II:
Abteilung III:
Folgende Sicherheitshypotheken valutieren noch in voller Höhe:
-Abt. III Nr. 6: 428,00 DM
-Abt. III Nr. 7: 41.325,17 DM
-Abt. III Nr. 8: 3.740,76 DM
-Abt. III Nr. 9: 46.836,61 DM
-Abt. III Nr. 10: 15.535,34 DM
-Abt. III Nr. 11: 25.696,23 DM
-Abt. III Nr. 12: 35.000,00 DM
-Abt. III Nr. 13: 5.055,50 DM
-Abt. III Nr. 14: 53.137,31 DM
-Abt. III Nr. 15: 8.922,00 DM
-Abt. III Nr. 16: 148.982,65 DM
-Abt. III Nr. 17: 1.232,00 DM
→Für das Finanzamt Kleve
-Abt.III Nr. 5: 1.130,29 DM
→Für die Stadt Kalkar (valutiert jedoch mit 0,00 Euro)
Der gesamte Wert der Sicherheitshypotheken beläuft sich somit auf 197.303,23 Euro
Altlasten
Auf dem Grundstück war ein Speditionsbetrieb mit Werkstatt und Eigenverbrauchstankstelle ansässig. Aufgrund dieser Vornutzung und der Tatsache, dass während des Betriebs Mängel an den Tankeinrichtungen festgestellt wurde, ist der Standort als altlastverdächtig geführt.
Angaben zum Baurecht/ Art der möglichen Nutzung
Die Flurstücke befinden sich nach § 30 BauGB innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans (Qualifizierter Bebauungsplan § 30 Abs.1 BauGB). Art der Nutzung ist gemäß BauNVO: § 5 Dorfgebiet.
Verkaufsverfahren
Der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können der Erläuterung des Verkaufsverfahrensentnommen werden.
Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen.
Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.
Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.
Achtung: Die Frist der einstufigen Bieterrunde läuft vom 16.12.2024 bis 06.01.2025
Kaufpreisvorstellung: 1.500,00 EUR