Herrenloses Grundstück in Dorsten Barkenberg

Gebäude und Freifläche

Standort und Lage

Lage

Dorsten Barkenberg ist ein Stadtteil der nordrhein westfälischen Stadt Dorsten im Ruhrgebiet. Barkenberg liegt im Stadtbezirk Wulfen und wurde in den 1960 er und 1970 er Jahren als moderne Planstadt konzipiert. Der Stadtteil ist geprägt von Wohnsiedlungen, Grünflächen und einer funktionalen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt ist. Geografisch liegt Barkenberg im Westen der Stadt Dorsten, an der Grenze zum Münsterland. Die umliegenden Landschaften sind typisch für das Ruhrgebiet und das angrenzende Münsterland.

Entfernungen

Stadtzentrum
Dorsten
10 km
Essen Zentrum38 km
Düsseldorf
Flughafen
70 km

 

 

Eckdaten

Grundstücksangaben

Bei dem herrenlosen Flurstück 277, Flur 29, Gemarkung Wulfen handelt es sich um ein
unbebautes Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, mit
der Festsetzung „reines Wohngebiet “, mit einer GRZ von 0,4 und GFZ von 0,8 bei
maximal 2 Vollgeschossen in geschlossener Bauweise sowie Flachdach. Das Grundstück
hat eine Gesamtgröße von 23 m². Das Flurstück liegt an der Henkelbrey in 46286 Dorsten

Grundbuchinhalte

Abteilung II:
Lfd. Nr. 1: Recht zum Bau, Betrieb und zur Unterhaltung von Stromversorgungsanlagen
sowie ein Betretungsrecht.

Lfd. Nr. 2: Recht zur Errichtung und Erhaltung von Fernmeldeanlagen sowie ein
Betretungsrecht.

Lfd. Nr. 3: Recht zur Herstellung und Unterhaltung der zu einer Gemeinschaftsanlage
gehörenden Einrichtung sowie ein Betretungsrecht.

Lfd. Nr. 4: Rückauflassungsvormerkung zugunsten des ehemaligen
Eigentümers.


Abteilung III:
Keine Eintragungen

Altlasten/Schadstoffe

Es liegen keine Auskünfte der Stadt Dorsten vor. Diese sind vom Käufer selber einzuholen.

Angaben zum Baurecht/ Art der möglichen Nutzung

Entwicklungszustand des Grundstücks Baureifes Land, Arrondierungsflächen.

Bei dem Flurstück handelt es sich um eine Fläche, die von den unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümern augenscheinlich als Gartenfläche im reinen Wohngebiet genutzt wird.

Verkaufsverfahren

Der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein mehrstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.

Rahmenbedingungen für den Verkauf

Der Verkauf der gesamten Liegenschaft erfolgt in einem mehrstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Für den genauen Ablauf des Verfahrens wird auf unseren Anwenderleitfaden verwiesen. Ein Verkauf der Grundstücke erfolgt im Ist-Zustand nach heutigem Baurecht. Die Baurechtschaffung für die vorgesehene Nutzung liegt im Risikobereich des Käufers. Vereinbarungen zu entsprechenden Rücktrittsoptionen im Kaufvertrag schließen wir aus.

Achtung: Die Frist der ersten Bieterrunde läuft vom 11.12.2024 bis 08.01.2025

Kaufpreisvorstellung: 4.300,00 EUR


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

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