Doppelhaushälfte in zentraler Lage von Düren
Eckdaten
Lage
- Düren Zentrum, ca. 500 m westlich der Fußgängerzone
- Umgebung geprägt durch Wohnbebauung, Amtsgericht, Schulen und Museen
- Gute Verkehrsanbindung – (Bushaltestelle ca. 150 m, Bahnhof ca. 1,2 km, Autobahn ca. 5,3 km entfernt)
Objektinformationen
- Nutzung der Liegenschaft als Dienstwohnung bis 7/2022, seitdem leerstehend
- Bebaut mit Doppelhaushälfte (sanierungsbedürftig) und Trafostation (Eigentum Stadtwerke Düren)
- Baujahr ca. 1942, Nutzfläche ca. 164 m²
Energieausweis
- Endenergiebedarf: 309 kWh / (m²*a)
- Primärenergiebedarf: 349 kWh / (m²*a)
- Wesentl. Energieträger: Gas, Strom (Heizung, Warmwasser)
Grundstücksangaben
- Grundstücksfläche ca. 290 m² (noch zu vermessen)
- Gemarkung Düren, Flur 29, Flurstück 897 (davon Teilfläche)
Art der mögl. baul. Nutzung
- Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche
- Kein rechtskräftiger Bebauungsplan, Zulässigkeit von Bauvorhaben entsprechend gemäß § 34 BauGB
Schadstoffbelastungen
- Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster Belastung mit Trümmerschutt und problematischen Materialien möglich (gilt für gesamte Innenstadt)
- Schadstoffe im Gebäude möglich (baujahrestypisch)
Sonstige Belastungen (aktuell)
- Grundbuch Abt. II: beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Unterhaltung Trafostation) für Stadtwerke Düren
- Baulasten:
(a) Vereinigungsbaulast (Verpflichtung Eigentümer Flurstück 896 zur
Zusammenlegung der Baugrundstücke zur Einhaltung der BauO NRW)
(b) Baulast zur Sicherung der Trennwand der DHH als Brandwand mit
Abrissverbot (gegenseitige Verpflichtung Eigentümer Flurstücke 896 u. 897)
Noch einzutragende Rechte (voraussichtlich)
- Grundbuch Abt.II: Grunddienstbarkeit (Verpflichtung zur Errichtung und Unterhaltung einer Einfriedung) für neuen Eigentümer
- Baulasten:
(a) Vereinigungsbaulast (analog bestehender Baulast für Verkaufsgegenstand)
(b) Baulast zur Sicherung der Trennwand der DHH als Brandwand mit Abrissverbot (analog bestehender Baulast für Verkaufsgegenstand)
Sonstiges
- Ggf. Mitnutzung des Abwasserkanals des Amtsgerichts
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 15.11.2024 bis 17.02.2025.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.