Herrenlose Flurstücke in Monheim Baumberg

BLB NRW

Herrenlose Flurstücke in Monheim Baumberg

Eckdaten

Verkaufsobjekt

Verkauft werden die Aneignungsrechte des Landes NRW (§ 928 II BGB) der herrenlosen Flurstücke 1457 und 1472, Flur 5, Gemarkung Baumberg , Amtsgericht Langenfeld.

Grundstücksangaben

Bei den herrenlosen Flurstücken handelt es sich um eine ca. 549 m² und eine ca. 606 m² große Verkehrsfläche, die sich westlich der Baumberger Chaussee zwischen der Straße Am Sportplatz und der Nelly-Sachs Straße befinden. Die Flurstücke sind annähernd rechteckig, insgesamt etwa 220 m lang und überwiegend ca. 5 m breit und folgen dem natürlichen Verlauf der Straße.

Beide Flurstücke sind seit dem 18.08.1998 herrenlos.

Grundbuchinhalte

Keine Eintragungen in Abt. II.

Abt. III:
Lfd. Nr. 1 Grundschuld in Höhe von 409.033,50 EUR.
Lfd. Nr. 2 Grundschuld in Höhe von 2.658.717,78 EUR.
Lfd. Nr. 3 Grundschuld in Höhe von 2.965.492,91 EUR.
Lfd. Nr. 4 Grundschuld in Höhe von 255.645,94 EUR.

Wichtig: Beide Gläubiger haben schriftlich auf die Forderungen verzichtet, sodass diese Eintragungen mit 0,00 Euro valutieren. Die Löschungsbewilligungen sind durch den Erwerber einzuholen.

Angaben zum Baurecht/ Art der möglichen Nutzung

Beide Flurstücke sind im Grundbuch als „Verkehrsfläche Baumberger Chaussee“ bezeichnet. Im Bebauungsplan 21 B (a) ist der Bereich als „Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ ausgewiesen. Soweit im Luftbild erkennbar, wurde ein Lärmschutzwall errichtet, der mit Büschen und Bäumen begrünt ist.

 

© BLB NRW
Lageplan
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Luftbild
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Luftbild

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können der Erläuterung des Verkaufsverfahrens entnommen werden.

Rahmenbedingung für den Verkauf

Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen. Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.

Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.

Achtung: Die Frist der einstufigen Bieterrunde läuft vom 06.11.2024 bis 27.11.2024

Kaufpreisvorstellung: 43.900,00 EUR



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Nicole Bazarnik

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