Büro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln
BLB NRWBüro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln
Mohrenstr. 14 | 50670 Köln
Eckdaten
Lage
- Lage im linksrheinischen Gebiet der Stadt Köln
- Umgebung Misch-/ Kerngebiet
- Nachbarschaft ist durch eine Mischnutzung aus Wohnen, Büro/Verwaltung und teilweise Einzelhandelsnutzung in den Erdgeschosslagen
gekennzeichnet - Günstige Verkehrslage
- nächste U-Bahnstation in ca. 300 m Entfernung
- Kölner Hbf. fußläufig erreichbar
- nächster Flughafen Köln/Bonn mit dem Auto in 20 min zu erreichen
Objektinformationen
- Vorherige Nutzung durch Bezirksregierung, seitdem leerstehend.
- Das Grundstück ist mit einem III-geschossigen, einfach unterkellerten
Wohn-/Geschäftshaus bebaut. - Das Wohn-/Geschäftshaus ist beidseitig geschlossen angebaut,
3 oberirdische Vollgeschosse plus ausgebautem Dachgeschoss,
plus teilausgebautem Spitzboden, Kellergeschoss, Hinterhof-Anbauten
im EG und 1. OG.- Im EG befinden sich neben Allgemeinflächen (Mieter-Waschküche, Flur, Treppenhaus) 2 Büroräume mit jeweils eigenem Eingang.
- Im 1. OG, 2. OG und DG befinden sich je eine 2-Zimmer Wohnung mitBad, Flur Küche ohne Balkone.
- Zur Liegenschaft gehören schuldrechtliche Verträge:
- Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 14 – Wohnung 1.OG Laufzeit: Ursprünglich befristet vom 01.03.2005 bis 28.02.2006. Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich (3 Mon. Widerspruchsfrist).
- Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 14 – Wohnung 2. OG, Laufzeit: Unbefristet, Vertragsbeginn erfolgte zum 01.01.2014.
- Die Wohnmietverträge sind vom Käufer zu übernehmen.
Energieausweis
Nettogrundfläche (63,7 m²):
- Primärenergieträger Kraft-Wärme-Kopplung regenerativ, Strom-Mix
- Endenergieverbrauch Wärme 656,2 kWh (m²*a)
- Endenergieverbrauch Strom 19,5 kW (m²*a)
Gebäudenutzflächefläche (170 m²):
- Energiebedarf 181,4 kWh (m²*a)
Grundstücksangaben
- Grundstücksgröße 101 m²
Art der mögl. baul. Nutzung
- Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche (Verwaltung)
- Bebauungsplan: Rechtskräftiger B-Plan Nr. 66456/05 vom 07.09.1981.
Wurde mit Wirksamkeit zum 05.07.2007 aufgehoben. Die Zulässigkeit
von baulichen Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit
von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). - Kerngebiet
- Geschossflächenzahl von 2,76
- max. 3 Geschosse
Schadstoffbelastungen
- Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden).
Sonstige Belastungen
- Keine Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuches vorhanden
- Keine Baulasten
Sonstiges
- Da das Objekt selbst über keine eigenen Stellplätze verfügt entsteht bei einer Nutzungsänderung (Büro – und Wohnungsnutzung) für die Büro – und Wohnnutzflächen möglicherweise eine Stellplatzpflicht.
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 01.11.2024 bis 31.01.2025.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Norma Augenbroe
Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn