Büro- und Wohngebäude in der Altstadt Nord in Köln

Mohrenstr. 14 | 50670 Köln

Eckdaten

Lage

  • Lage im linksrheinischen Gebiet der Stadt Köln
  • Umgebung Misch-/ Kerngebiet
  • Nachbarschaft ist durch eine Mischnutzung aus Wohnen, Büro/Verwaltung und teilweise Einzelhandelsnutzung in den Erdgeschosslagen
    gekennzeichnet
  • Günstige Verkehrslage
    • nächste U-Bahnstation in ca. 300 m Entfernung
    • Kölner Hbf. fußläufig erreichbar
    • nächster Flughafen Köln/Bonn mit dem Auto in 20 min zu erreichen

Objektinformationen

  • Vorherige Nutzung durch Bezirksregierung, seitdem leerstehend.
  • ƒDas Grundstück ist mit einem III-geschossigen, einfach unterkellerten
    Wohn-/Geschäftshaus bebaut.
  • ƒDas Wohn-/Geschäftshaus ist beidseitig geschlossen angebaut,
    3 oberirdische Vollgeschosse plus ausgebautem Dachgeschoss,
    plus teilausgebautem Spitzboden, Kellergeschoss, Hinterhof-Anbauten
    im EG und 1. OG.
    • Im EG befinden sich neben Allgemeinflächen (Mieter-Waschküche, Flur, Treppenhaus) 2 Büroräume mit jeweils eigenem Eingang.
    • Im 1. OG, 2. OG und DG befinden sich je eine 2-Zimmer Wohnung mitBad, Flur Küche ohne Balkone.
  • ƒZur Liegenschaft gehören schuldrechtliche Verträge:
    • Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 14 – Wohnung 1.OG Laufzeit: Ursprünglich befristet vom 01.03.2005 bis 28.02.2006. Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich (3 Mon. Widerspruchsfrist).
    • Wohnungsmietvertrag Mohrenstr. 14 – Wohnung 2. OG, Laufzeit: Unbefristet, Vertragsbeginn erfolgte zum 01.01.2014.
  • Die Wohnmietverträge sind vom Käufer zu übernehmen.

Energieausweis

Nettogrundfläche (63,7 m²):

  • Primärenergieträger Kraft-Wärme-Kopplung regenerativ, Strom-Mix
  • Endenergieverbrauch Wärme 656,2 kWh (m²*a)
  • Endenergieverbrauch Strom 19,5 kW (m²*a)

Gebäudenutzflächefläche (170 m²):

  • Energiebedarf 181,4 kWh (m²*a)

Grundstücksangaben

  • Grundstücksgröße 101 m²

Art der mögl. baul. Nutzung

  • Flächennutzungsplan: gemischte Baufläche (Verwaltung)
  • Bebauungsplan: Rechtskräftiger B-Plan Nr. 66456/05 vom 07.09.1981.
    Wurde mit Wirksamkeit zum 05.07.2007 aufgehoben. Die Zulässigkeit
    von baulichen Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit
    von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
  • Kerngebiet
  • Geschossflächenzahl von 2,76
  • max. 3 Geschosse

Schadstoffbelastungen

  • Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden).

Sonstige Belastungen

  • Keine Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuches vorhanden
  • Keine Baulasten

Sonstiges

  • Da das Objekt selbst über keine eigenen Stellplätze verfügt entsteht bei einer Nutzungsänderung (Büro – und Wohnungsnutzung) für die Büro – und Wohnnutzflächen möglicherweise eine Stellplatzpflicht.

 

 

Lageplan
Lageplan
Luftbild
Luftbild

Informationen zum Interessensbekundungsverfahren

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt. 

 

Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 01.11.2024 bis 31.01.2025.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Norma Augenbroe

Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn

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