![](/fileadmin/_processed_/e/5/csm_Aussenansicht_A_B_047e81dffb.jpg)
Ehem. Versorgungsamt Köln
BLB NRWEhem. Versorgungsamt Köln
Boltensternstraße 10 in 50735 Köln
Eckdaten
Lage
- Köln, Bezirk Nippes, Stadtteil Riehl
Objektinformationen
Das Grundstück ist wie folgt aufgebaut:
- 4 unterkellerte Gebäude, ein Garagengebäude und Außenstellplätze
- Haus A: Baujahr 1994, 3 Vollgeschosse, ca. 4.225,00 m2 BGF / 3.274,69 m2 MF
- Haus B: Baujahr 1956, 4 Vollgeschosse, ca. 4.900,65 m2 BGF / 3.867,87 m2 MF
- Haus C: Baujahr 1979, 2 Vollgeschosse, ca. 1.467,74 m2 / 1.277,86 m2 MF
- Haus D: Baujahr 1910, 3 Vollgeschosse, ca. 4.986,00 m2 BGF / 4.033,32 m2 MF
- Garagengebäude: Baujahr 1969, 5 Garagen
- 140 Außenstellplätze
Energieausweis
Energieausweise für Nicht-Wohngebäude gültig bis 16.09.2033
- Energieverbrauch
Haus A: Wärme: 187,7 kWh/(m2*a), Strom: 77,7 kWh/(m2*a)
Haus B+C: Wärme: 193,3 kWh/(m2*a), Strom: 50,5 kWh/(m2*a)
Haus D: Wärme: 257,6 kWh/(m2*a), Strom: 54,8 kWh/(m2*a)
Grundstücksangaben
- Grundstücksfläche ca. 15.349 m2
- Unregelmäßiger Zuschnitt
Art der möglichen baulichen Nutzung
- Nach Flächennutzungsplan dient die Fläche vorwiegend oder ausschließlich dem Wohnen
- Das Flurstück liegt nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans; Zulässigkeit von Bauvorhaben entsprechend gemäß § 35 BauGB
Denkmalschutz
- Keine Eintragung in der Denkmalliste
Schadstoffbelastungen und Altlasten
- Im Altlastenkataster als Altstandort unter der Bezeichnung “Boltensternstr. 6-14” registriert (Kasernenanlage Boltensternstraße)
- Verdacht auf baujahrestypische Schadstoffe in den Gebäuden
Sonstige Belastungen
- Abt. II Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leistungsrecht für Fernwärme, verbunden mit Bepflanzungs- und Bebauungseinschränkung) für RheinEnergie AG, Köln.
- Keine Baulasten
Sonstiges
- Beheizung erfolgt über Fernwärme
- PV-Anlagen auf Gebäude D mit einer Fläche von 200 m2
- Die Gebäude A – D sind vermietet an die Stadt Köln
- Es besteht ein Mietvertrag für eine Außen-Werbeanlage der Art Mega-Light
![Liegenschaftskarte](/fileadmin/_processed_/c/e/csm_Liegenschaftskarte_3d401f6afd.jpg)
![Liegenschaftskarte](/fileadmin/_processed_/c/e/csm_Liegenschaftskarte_3d401f6afd.jpg)
![Luftbild](/fileadmin/_processed_/9/6/csm_Luftbild_fc7b3cc93d.jpg)
![Luftbild](/fileadmin/_processed_/9/6/csm_Luftbild_fc7b3cc93d.jpg)
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 15.07.2024 bis 15.10.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Ronny Schultz
Dortmund, Bochum, Herne, Hamm, Hagen, Siegen-Wittgenstein, Unna, Ennepe-Ruhr und Sauerland (SO, MK, HSK, OE)