Verwaltungsgebäude in Bergheim

BLB NRW

Verwaltungsgebäude in Bergheim

Schützenstr. 14 | 50216 Bergheim

Eckdaten

Lage  

  • Kreisstadt Bergheim, ca. 30 km entfernt von Köln
  • Zentrale Innenstadtlage, nahe Rathaus
  • Nachbarschaft ist geprägt durch Verwaltungsgebäude, Schulen und Wohnbebauung.
  • Gute Verkehrsanbindung – ca. 10 Min. zum Bahnhof, Autobahn A61 ca. 3,6 km entfernt.

Objektinformationen

  • Nutzung als Polizeistandort bis Oktober 2023, seitdem leerstehend
  • Bebaut mit einem Büro-/Verwaltungsgebäude und einem Carport
  • Baujahr 1962, Mietfläche Verwaltungsgebäude ca. 2.113 m², teilweise unterkellert
  • 13 Stellplätze in Carports, 2 Garagen sowie ca. 40-45 weitere Stellplätze

Energieausweis 

  • Primärenergieträger Erdgas H (kWH), Strom
  • Endenergieverbrauch Wärme 223 kWh (m²*a)
  • Endenergieverbrauch Strom 65 kW (m²*a)

Grundstücksangaben

  • Grundstücksfläche ca. 5.892 m² (Flurstück 400)
  • Das Grundstück ist erschlossen über die Schützenstraße.

Art der mögl. baul. Nutzung

  • Flächennutzungsplan: Flächen für Gemeinbedarf
  • Das Flurstück liegt nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans; Zulässigkeit von Bauvorhaben entsprechend gemäß § 34 BauGB

Schadstoffbelastungen

  • Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden).
  • Verdacht auf baujahrestypische Schadstoffe im Gebäude.

Sonstige Belastungen

  • Abt. II des Grundbuches:
    beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Bau, Betrieb, Unterhaltung eines Kanals inkl. Bau- und Aufwuchsbeschränkung für Stadt Bergheim)
  • Keine Baulasten

Sonstiges

  • Größerer Gartenteich im Hof der Liegenschaft

 

© BLB NRW
Lageplan
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Lageplan
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Luftbild
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Luftbild

Informationen zum Interessensbekundungsverfahren

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt. 

 

Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 14.06.2024 bis 16.09.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.



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