Der Verkauf in zwei Schritten

Wie er funktioniert und wie Sie mitbieten können

Für die Veräußerung nicht mehr benötigter Landesimmobilien gibt es verschiedene Szenarien. Der zweistufige Verkaufsprozess ermöglicht es, den jeweils richtigen Weg zu finden. So bringt der BLB NRW wirtschaftliches Handeln mit anderen Interessen in Einklang, allem voran dem Ausbau geförderten Wohnens. Wie das funktioniert, wie Sie Ihr Interesse bekunden oder ein Gebot abgeben können, erfahren Sie hier.

Kurzdarstellung Verkaufsprozess

gem. § 15 III HHG

  • Kurzdarstellung Verkaufsprozess BLB NRW
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Am Anfang steht das Interessenbekundungsverfahren

Schaffung von gefördertem Wohnraum

Für potenzielle Verkaufsobjekte führt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in der Regel zunächst ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durch. Hauptziel ist die Schaffung von gefördertem Wohnraum. Im Rahmen des Verfahrens kann der BLB NRW erfassen, welche Kaufinteressenten es gibt und für welche Zwecke sie die angebotene Immobilie erwerben möchten. So kann gemeinsam mit den zuständigen Ministerien geprüft werden, ob ein Verkauf gemäß Paragraph 15 Absatz 3 Haushaltsgesetz (§ 15 III HHG) in Frage kommt.

Demnach dürfen Landesgrundstücke direkt und ohne öffentliche Ausschreibung veräußert werden, wenn dadurch die Erfüllung kommunaler Zwecke, die Errichtung von gefördertem Wohnraum durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder die Arbeit von Studentenwerken gefördert wird.

Ebenso kann eine Immobilie im Bieterverfahren veräußert werden, dann aber mit der Auflage, mit einer Quote von mindestens 30 % geförderten Wohnraum entstehen zu lassen. Das Verkaufsverfahren kann auch auf Bieter beschränkt werden, die sich verpflichten, städtebaulich oder wohnungspolitisch förderungswürdige Vorhaben zu realisieren.

Sie möchten Ihr Interesse bekunden?

Dazu müssen Sie während der laufenden Frist den Fragebogen für Interessenten nach dem Interessenbekundungsverfahren und die Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben beim BLB NRW einreichen.  Das geht per Mail an die zuständige Kontaktperson (siehe Angebot) oder per Post an:

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Leitung An- und Verkauf
Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf

Weitere Informationen:


Das Bieterverfahren

In mehreren Runden zum Höchstgebot

Wird kein Direktverkauf gemäß §15 Absatz 3 HHG durchgeführt, wird die Liegenschaft im Bieterverfahren zum Höchstgebot verkauft. Das Verfahren besteht in der Regel aus zwei bis drei Runden. In der zweiten und jeder weiteren Bieterrunde nennt der BLB NRW sämtlichen Bietern aus der vorhergegangenen Bieterrunde das bisherige Höchstgebot. Diese haben dann die Möglichkeit, das eigene Angebot zu verbessern und ein neues Angebot abzugeben. In der letzten Bieterrunde informiert der BLB NRW alle Teilnehmer über diesen Umstand, sodass sie ein letztes Angebot („last and final offer“) abgeben können.

Sie möchten am Bieterverfahren teilnehmen?

In der Erläuterung des Verkaufsverfahrens finden Sie ausführliche Informationen zum Verkauf im Bieterverfahren und zu den benötigten Angaben in Ihrem Angebot. Außerdem müssen Sie Ihrem Angebot die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung für Erwerbsinteressenten beilegen. Die Angebote sind auf dem Postweg in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Angebote per Fax, Mail oder Telefon werden nicht berücksichtigt. Das Angebot ist wie folgt zu adressieren und von außen gut sichtbar zu beschriften:

Achtung nicht öffnen!
Kaufangebot zu WE(Nr.) – Fristablauf: (TT.MM.JJJJ)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Leitung An- und Verkauf
Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf

Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung des Verkaufsverfahrens.


Möchten Sie mehr erfahren?

Für alle Fragen zum Verkaufsprozess (Interessenbekundung und Bieterverfahren) steht Ihnen unser Verkaufsteam zur Verfügung. Konkrete Fragen zu einem Objekt beantwortet Ihnen gerne die zuständige Kontaktperson, die Sie in dem entsprechenden Eintrag in unseren Immobilienangeboten finden.

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