Pressemitteilung |

Siegerentwurf für Verfassungsgerichtshof überzeugt durch seine Klarheit

Wettbewerb zur Umgestaltung des Von-Vincke-Hauses ist entschieden

Münster | Niederlassung Münster

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wird zukünftig im Von-Vincke-Haus am Domplatz 36 in Münster seinen Dienstsitz haben. Um für den erforderlichen Umbau des bislang von der Bezirksregierung genutzten denkmalgeschützten Gebäudes die bestgeeignete Lösung zu finden, hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb ausgelobt. Nun steht der Sieger-Entwurf fest.

© BLB NRW

Freuen sich über die gelungenen Entwürfe für den Umbau des Von-Vincke-Hauses: die fünf Sachpreisrichter des Wettbewerbs (v.l.): BLB NRW-Niederlassungsleiter Markus Vieth, Regierungspräsident Andreas Bothe, Verfassungsgerichtshofs-Präsidentin Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Bürgermeisterin Angela Stähler, Abteilungsleiter Staatskanzlei NRW Dr. Harald Hemmer.

Die elfköpfige Jury hat es sich nicht leicht gemacht mit ihrer Entscheidung. Einen ganzen Tag lang beriet das Preisgericht über zwölf Entwürfe, die Architekturbüros aus ganz Deutschland für den „Hochbaulichen Realisierungswettbewerb Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster“ eingereicht hatten, sechs davon stammen aus Münster. Nach mehreren Beratungsdurchgängen entschied sich die Jury für den Entwurf von Hehnpohl Architektur BDA aus Münster. „Wir haben eine Vielzahl von sehr überzeugenden und gut durchdachten Entwürfen erhalten, was angesichts der anspruchsvollen Wettbewerbsaufgabe sehr erfreulich ist“, sagt Markus Vieth, technischer Leiter der Niederlassung Münster des BLB NRW. Bei der baulichen Umgestaltung des Gebäudes müssen neben den Raumbedarfen des Gerichts auch die besonderen Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist ein behutsamer Umgang mit der denkmalgeschützten Substanz des 1893 für die damalige Reichsbank errichteten Verwaltungsgebäudes erforderlich. Der Anbau im hinteren Bereich steht zwar nicht unter Denkmalschutz. Doch nicht zuletzt wegen der besonderen Lage am Domplatz sollen sich die erforderlichen Baumaßnahmen harmonisch in die historische Bausubstanz einfügen. „Darüber hinaus muss der Entwurf der Bedeutung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs gerecht werden, der sowohl unabhängiges Gericht als auch Verfassungsorgan ist“, betont Vieth.

Münsteraner Architekturbüro macht das Rennen

Diese Kriterien erfüllt der Siegerentwurf nach Auffassung des Preisgerichts besonders gut. Das Architekturbüro Hehnpohl legt den Schwerpunkt auf die historische Bausubstanz und möchte den jetzigen Anbau durch einen Pavillon ersetzen. Die bislang durch den Anbau verdeckte Ostfassade des Von-Vincke-Hauses soll unter anderem mit vier Rundbogenfenstern rekonstruiert werden. Das Haupttragwerk des angebauten Glaspavillons besteht aus Holz, das die Architekten analog zu historischen Metallbeschlägen teilweise mit Baubronze belegen möchten. Insgesamt stelle die Arbeit mit ihrer Klarheit und Einfachheit einen überzeugenden Beitrag dar, der sich städtebaulich harmonisch zwischen Domplatz und Prinzipalmarkt einfüge, lautet das Jury-Urteil.
 

© BLB NRW Bild: Schopmeyer Architekten

Der Siegerentwurf von Hehnpohl Architektur möchte den bestehenden Anbau am Von-Vincke-Haus durch einen Pavillon ersetzen und die Ostfassade des Gebäudes rekonstruieren.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb ist überzeugt, dass sich die Aufgabenstellung für den Umbau des Von-Vincke-Hauses auf Basis der nun vorliegenden Entwürfe sehr gut umsetzen lassen wird: „Wir erkennen insbesondere beim Siegerentwurf, aber auch bei den weiteren Preisträgern hervorragende Lösungsansätze, und freuen uns auf eine zügige Umsetzung.“

Prof. Dauner-Lieb gehörte ebenso zur Jury wie der Regierungspräsident Andreas Bothe: „Wir als Bezirksregierung Münster freuen uns natürlich darüber, dass das uns als bisherige Nutzerin so lieb gewonnene Gebäude durch den Verfassungsgerichtshof künftig in einer Art genutzt wird, die dem wunderschönen Von-Vincke-Haus sicherlich sehr gerecht wird. Nach dem dafür erforderlichen Umbau wird das Gebäude noch einmal sowohl von der Substanz als auch von der Optik her hinzugewonnen haben. Davon hat der Siegerentwurf uns als Jury vollends überzeugt", sagt Bothe und ergänzt: "Ebenso freuen wir uns, dass der Regionalrat Münster die Option erhält, das Gebäude auch zukünftig für seine Sitzungen nutzen zu können."

Auf den zweiten Platz wählte das Preisgericht einstimmig den Entwurf von Maas und Partner Architekten MbB, die ebenfalls aus Münster stammen. Zwei vierte Plätze teilen sich das Münsteraner Büro Peter Bastian Architekten BDA sowie Böhm Thesing Architekten Partnerschaftsgesellschaft aus Köln und Heiden. Nachdem mit den Wettbewerbsentwürfen sehr gute Planungsgrundlagen für den Umbau des Von-Vincke-Hauses vorliegen, kann nun die zweite Stufe des gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahrens starten. Danach geht es in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz in die Planungsphase.

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