Pressemitteilung |

Handwerk und BLB NRW stärken Zusammenarbeit

Neue Vergabevereinbarung

Düsseldorf | Zentrale

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) und Handwerk NRW unterzeichnen eine neue Vergabevereinbarung / Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Mit der Vereinbarung stärken wir die mittelstandsgerechte Vergabe im öffentlichen Sektor.“

© BLB NRW Bild: Handwerk.NRW
Neue Vergabevereinbarung

Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW und Handwerkskammer Düsseldorf, Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und BLB NRW-Geschäftsführerin Gabriele Willems bei der Unterzeichnung.

Ob Gerichte, Polizeipräsidien, Justizvollzugsanstalten oder Hochschulen – der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) betreut mehr als 4000 Gebäude. Bei der Unterhaltung und beim Betrieb der landeseigenen Liegenschaften arbeitet er konstruktiv mit den regionalen mittelständischen Firmen zusammen. Diese Kooperation wird nun weiter intensiviert. Dafür schließen der BLB NRW und der Branchenverband Handwerk NRW eine neue Vergabevereinbarung ab.

Diese sieht vor, dass geeignete Vorhaben nach Möglichkeit in mehrere, kleinere Aufträge unterteilt werden – die somit für den Mittelstand attraktiv sind. Dr. Marcus Optendrenk, Minister im für den BLB NRW zuständigen Ministerium der Finanzen, ist dabei gewesen, als BLB-NRW-Geschäftsführerin Gabriele Willems und Handwerkspräsident Andreas Ehlert ihre Unterschriften unter das Papier gesetzt haben. „Die mittelständischen Unternehmen in unserem Bundesland sind innovativ, flexibel und pragmatisch. Von diesen Stärken und Kompetenzen wollen wir als Land natürlich profitieren. Mit der Vereinbarung stärken wir die mittelstandsgerechte Vergabe im öffentlichen Sektor und intensivieren die Kooperation des BLB NRW mit der heimischen mittelständischen Wirtschaft“, erläutert der Minister.

Die neue Vergabevereinbarung löst die Vereinbarung zwischen dem BLB NRW und dem Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag (NWHT) aus dem Jahr 2006 ab. Darüber hinaus wurde sie an veränderte Rechtsvorschriften angepasst.

Das aktualisierte Schriftstück bestätigt den Grundsatz der Mittelstandsfreundlichkeit beispielsweise bei der Vergabe von Gebäudemanagement-Dienstleistungen. Geeignete Bauvorhaben werden nach dem Prinzip der teil- und fachloseweisen Vergabe in kleinere Teilleistungen beziehungsweise in qualitativ abgrenzbare Fachleistungen für die öffentliche Ausschreibung zerlegt. Mit dieser Aufteilung wird explizit der Mittelstand angesprochen. Die Bedeutung der erneuerten Vereinbarung unterstreicht auch Gabriele Willems, Geschäftsführerin des BLB NRW: „Die Vergabevereinbarung unterstreicht den Stellenwert kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe, die für den BLB NRW wichtige und leistungsstarke Partner bei der Erfüllung seiner Aufgaben für das Land Nordrhein-Westfalen sind."

Gleichzeitig etablieren beide Vereinbarungspartner einen regelmäßigen Austausch zur Kooperation und Vernetzung. Ziel ist es, strategische Prozesse wie die Erreichung von Klimaneutralität zu begleiten. Auch soll frühzeitig zusammengearbeitet werden, wenn zum Beispiel Herausforderungen wie Material- und Lieferengpässe bewältigt werden müssen. „Die unerlässlichen und gleichwohl ambitionierten Transformationsziele im Bau, Ausbau und Umbau unserer öffentlichen Infrastrukturen lassen sich nur gemeinsam und vorausschauend bewältigen“, bekräftigt Handwerkspräsident Andreas Ehlert die gemeinsame Absicht zu intensivierter Verständigung bei der Unterschrift unter die Vergabevereinbarung.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Nick Beckmann

Nick Beckmann

Stellvertretender Pressesprecher

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