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Feierliche Schlüsselübergabe des ersten Bauabschnitts in der JVA Willich I

Meilenstein für den Justizvollzug

Willich | Niederlassung Münster

Am 8. November 2024 hat Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung von Vertretern des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) den symbolischen Schlüssel des fertiggestellten ersten Bauabschnitts der Justizvollzugsanstalt Willich I entgegengenommen.

© BLB NRW Bild: Ministerium der Justiz NRW

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach (Mitte) und BLB NRW-Niederlassungsleiter Markus Vieth (links) übergaben symbolisch den Schlüssel an Florian von Gartzen, stellvertretender Leiter der JVA Willich I.


Justizminister Dr. Limbach: „Hier in Willich sind optimale räumliche Bedingungen zur Umsetzung eines modernen Behandlungsvollzugs geschaffen worden. So kann das Vollzugsziel der Resozialisierung der Gefangenen bestmöglich verwirklicht werden. Der zweite Bauabschnitt steht vor der Tür und ich hoffe, dass durch das engagierte Zusammenwirken aller Beteiligten die Fortsetzung der Neubaumaßnahme bis zu ihrem Abschluss ebenso erfolgreich gelingt.“

Mit der Schlüsselübergabe des ersten Bauabschnitts ist ein Meilenstein der Erneuerung der Justizvollzugsanstalt Willich I erreicht. Auf dem Gelände in Anrath werden in zwei Bauabschnitten die neuen Hafthäuser 1 und 2, ein Werkstatt- und ein Mehrzweckgebäude mit einer Nutzfläche von rund 27.000 Quadratmetern realisiert. Im ersten Bauabschnitt sind das 163 Meter lange Hafthaus 1 mit 400 Haftplätzen, das Werkstatt- und das Mehrzweckgebäude entstanden. Im zweiten Bauabschnitt wird das alte Hafthaus zurückgebaut und an derselben Stelle das neue Hafthaus 2 mit 368 Haftplätzen sowie ein Sportplatz errichtet werden.

„Die Modernisierung des Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen ist für uns eine wichtige Kernaufgabe, bei der wir immer auch die landesweiten Haftplatzkapazitäten im Blick haben müssen“, erläutert BLB NRW-Geschäftsführerin Gabriele Willems. „Der Neubau der JVA Willich macht mit den hier entstehenden Haftplätzen auch den Weg frei für weitere wichtige Erneuerungen anderer Justizvollzugsanstalten. Der Abschluss des ersten Bauabschnitts in Willich ist deshalb nicht nur für uns, sondern auch für den Justizvollzug in ganz Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Meilenstein.“

  • © BLB NRW Bild: Andreas Secci

    Der neue Außenbereich im 1. Bauabschnitt der JVA Willich. Im Hintergrund ist die neue Photovoltaikanlage zu erkennen, die die Haftanstalt künftig mit klimafreundlichem Strom versorgen wird.

  • © BLB NRW Bild: Andreas Secci

    Moderner Standard für zeitgemäßen Justizvollzug: Eine der neuen Zellen im 1. Bauabschnitt der JVA Willich I.

  • © BLB NRW Bild: Andreas Secci

    Das neu errichtete Hafthaus ist zentraler Bestandteil des 1. Bauabschnitts der JVA Willich I und bietet insgesamt 400 Haftplätze.


Die Neubaumaßnahme ist Teil des von der Landesregierung beschlossenen Justizvollzugsmodernisierungsprogramms. Dieses Programm dient der Erstellung kompletter Neubauten von Justizvollzugsanstalten an vier Standorten, neben Willich auch in Iserlohn, Köln und Münster. In Willich sind die ersten Neubauten des Programms nun fertiggestellt worden. Mit einer Photovoltaikanlage (99,9 Kilowatt-Peak) leistet die Anstalt auch einen Beitrag zur klimaneutralen Landesverwaltung.

Über die JVA Willich I

Die im Jahr 1903 in Betrieb genommene JVA Willich I dient als Anstalt des geschlossenen Vollzugs für männliche, erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene. Die Anstalt ist eins der fünf Familien-Schwerpunktzentren des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs, bei denen die Belange der Kinder inhaftierter Eltern besonders berücksichtigt werden können. Sie verfügt über zahlreiche Arbeitsbetriebe, darunter eine Bäckerei, die Brot für zehn weitere Justizvollzugsanstalten backt. Angegliedert ist die Zweiganstalt in Mönchengladbach. Die JVA Willich I ist mit der organisatorisch selbständigen Frauen-Justizvollzugsanstalt Willich II von einer gemeinsamen Mauer umfasst und über ein gemeinsames Pfortengebäude zugänglich.

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