Pressemitteilung |

Bedeutungsvolles Kunstwerk für Neubau des Rechnungshofs NRW

„Keiner ist so verrückt“

Düsseldorf | Niederlassung Düsseldorf

Astrid Klein schafft für das Herzstück des Neubaus des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen (LRH NRW) ein Kunstwerk, das sich im Wettbewerb als eindeutiger Sieger durchsetzt. Was das Objekt so besonders macht und worin seine tiefere Bedeutung liegt, hat unter anderem mit zwei bekannten Düsseldorfer Persönlichkeiten zu tun.

© BLB NRW Bild: heinlewischer
Blick ins Atrium des neuen LRH

An der großen Wand im Atrium des neuen LRH wird ein Kunstwerk entstehen. Wie es aussieht, sehen Sie weiter unten.

Für die künstlerische Gestaltung des Neubaus für den LRH NRW an der Werdener Straße in Düsseldorf hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) einen beschränkten Wettbewerb ausgeschrieben, zu dem fünf Künstlerinnen und Künstler eingeladen waren. Das künstlerische Medium war freigestellt. Wichtiges Kriterium für die Beurteilung des Entwurfs neben seiner gestalterischen Aussagekraft war die harmonische Einbindung des Kunstwerks in die architektonische Situation.

Der Landesrechnungshof wünscht sich ein Kunstwerk, welches insbesondere die im neuen Gebäude arbeitenden Personen anspricht und zum Verweilen anregt, eine identitätsstiftende Wirkung für diese hat, einen Austausch der Betrachtenden untereinander anregt, zum Perspektivenwechsel einlädt, den Mut zu Veränderungen im Denken und Handeln fördert und auch Widersprüche hervorrufen darf. Grundlage für die Wettbewerbsaufgabe war das Selbstverständnis des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen: „Unser Tun, das heißt prüfen, beraten und berichten, ist – auch perspektivisch – ausgerichtet auf eine Veränderung des Verhaltens, damit effektivere und effizientere Prozesse wirtschaftlicheres und sparsameres Handeln bewirken.“

Einstimmig als Siegerarbeit angenommen

Die Jury, zusammengesetzt aus fachlicher Kunstkompetenz gepaart mit Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW), des LRH NRW und des BLB NRW, vergab den ersten Platz an die in Köln geborene Künstlerin Astrid Klein. In ihrer Würdigung schreibt die Jury: „Astrid Kleins Vorschlag hat die Jury durch seine große formale Eleganz und seine gekonnte Balance überzeugt, einerseits inhaltlich äußerst präzise auf die Nutzerinnen und die Nutzer des Gebäudes und die Spezifik der Arbeit einzugehen, die hier verrichtet wird, dem andererseits aber einen poetischen Vorschlag gegenüberzustellen; einen Denkraum, der zur Imagination und zum Nachdenken anregt.“

  • © BLB NRW Bild: Astrid Klein
    Blick ins neue Atrium des LRH NRW mit Kunstwerk

    Visualisierung: Dieses Kunstwerk wird das Atrium des neuen Landesrechnungshofs NRW in Düsseldorf zieren.

  • © BLB NRW Bild: Astrid Klein
    Teppich-Kunstwerk im LRH-Atrium

    Der Entwurf für den großen Wandteppich mit LED-Elementen wurde von der Kölner Künstlerin Astrid Klein geschaffen.

  • © BLB NRW Bild: heinlewischer
    Hauptansicht des Neubaus

    So wird das neue Gebäude des Landesrechnungshofes NRW nach seiner Fertigstellung aussehen. 

Heinrich Heine auf neuem Kunstwerk

Die Arbeit besteht aus einem mit Zitatfragmenten bedruckten dreiteiligen Teppichobjekt und skulpturalen LED-Elementen. Der blaue Wandteppich erstreckt sich entlang der Rückwand des Atriums, die etwa sechs mal acht Meter misst. Die beiden dort verwebten Zitate stammen von Düsseldorfer Persönlichkeiten: Heinrich Heine und Rose Ausländer. Heines Worte „Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände“ sind eine Ermutigung dazu, intellektuelle Grenzen zu überwinden und feste Schemata zu lösen. Ausländers Verse rufen dazu auf, präzise zu schauen und auf die Zwischentöne zu hören: „Zwischen verschwiegenen Zeilen das Nichtwort im Leerraum leuchtend.“

Auch Licht spielt in der Arbeit in Form von fünf x-förmigen LED-Elementen sowie zwei langen, schräg gekreuzten LED-Stäben eine zentrale Rolle. Als eine Materie, die zentral für Offenheit und die Freiheit des Denkens steht, greift es insofern elementare Aspekte in der neuen Arbeitskultur des LRH NRW auf. Die Jury urteilte: „Bemerkenswert ist die formal und medial komplexe Übersetzung von Kleins Vorschlag: Die Arbeit ist eine Assemblage von Textfragmenten, LEDs und einem Wandteppich, die mit Überlagerung und Gegenüberstellung arbeitet und so auch das erwähnte inhaltliche Spannungsfeld in sich selbst abbildet.“

Ausstellung der Entwürfe

Einen Einblick in den Siegerentwurf sowie weiteren Einreichungen erhalten Sie auf der Homepage des BLB NRW unter:https://www.blb.nrw.de/einblicke/wettbewerbe/wettbewerb/kuenstlerische-gestaltung-des-ersatzneubaus-des-landesrechnungshofs-nrw

Der Neubau für den LRH NRW

Der Neubau des Landesrechnungshofes entsteht an der Werdener Straße in Düsseldorf auf einer großen Landesliegenschaft, auf der sich bereits das Land- und Amtsgericht Düsseldorf befinden. Die Idee hinter dem vorliegenden Neubaukonzept ist die Schaffung einer markanten Gebäudekubatur, die für die zukünftige Entwicklung der Liegenschaft städtebauliche Maßstäbe setzt und die das sich im Wandel befindliche Quartier stärkt. Die Grundform des Hauses ist ein Trapez. Herzstück des Entwurfes ist ein doppelgeschossiges Atrium, um das sich ein selbstbewusster Baukörper von sechs auf zwei Geschosse zurückstaffelt.

Insgesamt sind in dem Neubau 288 Arbeitsplätze in Einzel- und Teambüros vorgesehen. Ein Großteil der Arbeitsplätze wird in einem Desksharing-System genutzt. Ergänzt wird das Raumprogramm durch eine Bibliothek, Kommunikationsflächen, eine Druckerei, die Poststelle und diverse Lagerflächen. Der Neubau hat eine Grundfläche von rund 10.000 Quadratmetern.

Über Kunst und Bau

Ziel der von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verabschiedeten Kunst-und-Bau-Richtlinie ist es, die Baukultur zu stärken. Hierzu fördert das Land, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), bei herausgehobenen Baumaßnahmen Aufträge an Künstlerinnen und Künstler. Vorab erfolgt eine Prüfung nach festen Kriterien, anschließend wird bei geeigneten Bauvorhaben in der Regel ein Wettbewerb durchgeführt. Die Kunst-und-Bau-Objekte sollen im Kontext der Baukultur jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzerinnen oder Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und dem Standort ein zusätzliches Profil zu verleihen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Stellenangebote
Nach oben