Berichterstattung

So verwenden wir Ihre Daten für unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wofür verwenden wir die Fotos/ Videos/ Informationen? (Zweck der Verarbeitung)

Als Immobiliendienstleister des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) eine Aufgabe im öffentlichen Interesse. Dazu gehört auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verschiedenen Themen und Anlässen aus der Arbeitswelt des BLB NRW. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich aus Artikel 6a der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Werden die Daten an Dritte weitergegeben?

Die Daten werden im Rahmen der Vorbereitung, Erstellung und Verbreitung von Kommunikationsprodukten an externe Dienstleister weitergegeben, z.B. an ein Grafikbüro, eine Druckerei etc. Über entsprechende Datenschutzklauseln im Vertrag oder eine separate Datenschutzvereinbarung mit den Dienstleistern stellt der BLB NRW sicher, dass alle personenbezogenen Daten dort nur solange vorgehalten werden, wie es für die beauftragte Dienstleistung erforderlich ist. Anschließend werden die Daten vom Dienstleister gelöscht.

Wo werden die Fotografien, Videos und/oder Informationen veröffentlicht?

Die Daten können im Rahmen der internen Berichterstattung verwendet werden, z.B. in Newslettern, der Mitarbeiterzeitschrift, dem Portal.

Ebenfalls können die personenbezogenen Daten im Zuge der externen Kommunikation (z.B. auf der Website, in externen Druck-Publikationen) veröffentlicht werden. Darüber hinaus können sie auf Seiten, die der BLB NRW auf externen Plattformen betreibt, veröffentlicht werden, z.B. auf Facebook oder anderen Sozialen Medien. Der BLB NRW behält dabei die Rechte an Fotos und Videos, hat aber, wie allgemein bekannt, im Internet nur begrenzte Möglichkeiten, einem möglichen Missbrauch technisch vorzubeugen.

Überdies ist eine zweck- und themengebundene Veröffentlichung/Weitergabe von Fotografien, Videos und Texten an Journalisten, Blogger, andere öffentliche Stellen oder gemeinnützige Initiativen möglich, wird aber vom BLB NRW an die konkrete Berichterstattung über Themen und Belange des BLB NRW geknüpft.

Wo werden die Daten gespeichert?

Die Daten werden auf einem Dateilaufwerk des BLB NRW gespeichert, auf das die Beschäftigten des Bereichs Presse und Kommunikation Zugriff haben. Die Dateilaufwerke des BLB NRW befinden sich auf Servern des Landesbetriebs IT.NRW. Die Daten werden somit auf Servern innerhalb von Nordrhein-Westfalen gespeichert.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Daten werden nur solange gespeichert, wie Sie für ihren Zweck benötigt werden. Das stellt die Stabsstelle Presse und Kommunikation durch eine jährliche Prüfung sicher. Ausschlaggebend dafür, dass die Daten gelöscht werden, ist, dass die themen-/ anlassbezogene Berichterstattung, die Ausgangspunkt der Datenverarbeitung war, als abgeschlossen zu betrachten ist.

Ein kleiner Prozentsatz der Aufnahmen kann vom BLB NRW langfristig gespeichert werden. Dabei handelt es sich um eine Auswahl von Aufnahmen, die auch zukünftig für eine chronologische Berichterstattung (z.B. Projekt-Chronik) benötigt werden.

Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, sich über die Zwecke der Datenverarbeitung zu informieren. Damit Sie von diesem Recht einfach Gebrauch machen können, haben wir dieses Informationsblatt für Sie erstellt. Gerne können Sie für weitere Informationen den Urheber der Datenverarbeitung (z.B. Fotograf/Redakteur/Pressesprecher des BLB NRW) ansprechen. Sollten Sie darüber hinaus oder im Nachgang weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Silke Schenck, Leiterin Presse und Kommunikation beim BLB NRW: presse@blb.nrw.de.

Nach Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht, von uns eine Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Etwa, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen haben, keine andere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung besteht und eine Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung mit angemessenen Aufwand umsetzbar ist. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung und Verwendung der Aufnahmen jederzeit widerrufen. Dabei müssen Sie keine Gründe angeben und sind nicht an eine bestimmte Form gebunden.

Sie haben zudem jederzeit das Recht, sich an die oder den Landesbeauftragte(n) für Datenschutz (§ 60 DSG NRW) zu wenden und von Ihrem Beschwerderecht (§ 29 DSG NRW und Art. 77 EU-DS-GVO) Gebrauch zu machen, wenn Sie das Gefühl haben, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein. Dabei müssen Sie keinen Dienstweg einhalten und haben keinerlei Nachteile oder Konsequenzen zu befürchten. Wenn Sie Fragen oder Grund zur Beschwerde haben, können Sie sich damit auch direkt an unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) im BLB NRW wenden.

Wie erreichen Sie die zuständigen Datenschutzbeauftragten?

Die/den Datenschutzbeauftragte(n) des BLB NRW erreichen Sie unter:

Beauftragte(r) für Datenschutz

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf

Den/die Landesdatenschutzbeauftragte(n) erreichen Sie unter:

Landesdatenschutzbeauftragte(n)

Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf
Stellenangebote
Nach oben