Herrenloses Grundstück in Arnsberg

BLB NRW

Herrenloses Grundstück in Arnsberg

Grundstücksangaben

Bei dem herrenlosen Flurstück 852, Flur 8, Gemarkung Arnsberg handelt es sich um ein
unbebautes Grundstück mit einer Größe von 513 m². Das Flurstück liegt am Alter Soestweg
in 59821 Arnsberg. Es ist vollständig mit Brombeersträuchern überwuchert. Das Flurstück ist
Richtung Osten geneigt und zum Flurstück 82 stark abgeböscht.

Das Flurstück 852 liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan A 6 „Stöckchen Süd“, in einem
Bereich für das die Art als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,4 und einer
GFZ 0,8 sowie die Zahl der Vollgeschosse mit II bei einer offenen Bauweise festgesetzt
wurde. Bei dem Flurstück selbst handelt es sich um eine nicht überbaubare Grundstücksfläche.

Eintragungen im Altlastenkataster bestehen nicht. Am Flurstück 852 besteht keine Baulast.

Es liegen keine Daten zu Belastungen wie Kampfmitteln, Bergschäden und Denkmalschutz
sowie zur Erschließung vor.

Lage

Lageplan
Lageplan
Luftbild
Luftbild

Eckdaten

Grundbuchinhalte

Abteilung II:

  • Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 6 Nr. 326 (Blatt 2338).
  • Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 8 Nr. 327 (Blatt 1619).
  • Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 8 Nr. 328 (Blatt 0790).
  • Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 8 Nr. 329 (Blatt 0791).
  • Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 8 Nr. 330 (Blatt 0881).

Abteilung III:

  • lastenfrei

Wichtige Information für Kaufinteressenten

Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse die in Verbindung mit den verbundenen Grundstücken stehen. Die Informationsbeschaffung der mit den Grundstückseigenschaften verbundenen Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich und in der Risikosphäre des Kaufinteressenten bzw. Käufers.

  • © BLB NRW
    Grimmestraße, Höhe Haus Nr. 21, Richtung Süden
  • © BLB NRW
    Grimmestraße, Höhe Flurstück 334, Richtung Süden
  • © BLB NRW
    Flurstück 852, Richtung Südwesten
  • © BLB NRW
    Flurstück 852, Richtung Westen
  • © BLB NRW
    Flurstück 852, Ausblick

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des
Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein Bieterverfahren zum Höchstgebot durch,
dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des
europäischen Rechts sind. Weitere Informationen können den Erläuterungen des
Verkaufsverfahrens entnommen werden.


Verfahrenshinweis


Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist bereits vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
auszufüllen und an den BLB NRW per Email (PDF) zu senden. Sollte uns diese nicht vorliegen, können wir
Sie beim Bieterverfahren nicht berücksichtigen. Informationen zum Verfahren finden Sie in einer
separaten  Erläuterung. Die Datenschutzerklärung, einen Steckbrief sowie die Erläuterung sind als zusätzliche Dokumente hinterlegt. Bitte nutzen Sie hier die Möglichkeit, diese Dokumente herunterzuladen.

Die Frist des einstufigen Bieterverfahrens läuft vom 25.04.2024 bis 24.05.2024

Kaufpreisvorstellung: 15.000 €


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Ronny Schultz

Dortmund, Bochum, Herne, Hamm, Hagen, Siegen-Wittgenstein, Unna, Ennepe-Ruhr und Sauerland (SO, MK, HSK, OE)

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