Zwei herrenlose Flurstücke am Wassertum

BLB NRW

Zwei herrenlose Flurstücke am Wassertum

Roßkamper Straße 51 in 42329 Wuppertal

Beschreibung

Gem. Bebauungsplan Nr. 297A, 5. Änderung sollen auf dem hinter den Flurstücken liegenden Wasserturm-Grundstück eine Kindertagesstätte entstehen.

Bei den beiden schmalen Flurstücken handelt es sich um eine sogenannte Arrondierungsfläche zur Erschließung der bestehenden bzw. geplanten Bebauung. Beide Flurstücke werden im Bebauungsplan als Flächen für den Gemeinbedarf gekennzeichnet.

Auf dem Flurstück 64 befindet sich eine Bushaltestelle.

Gem. Baulastenauskunft der Stadt Wuppertal vom 24.09.2021 bestehen für die Flurstücke keine Baulasten.

Gem. Auskunft der Stadt Wuppertal vom 15.09.2021 sind die Flurstücke nicht im Altlastenkataster registriert.

Es liegen keine Daten zu Belastungen wie Denkmalschutz, Kampfmitteln oder Bergschäden und zur Bodenbeschaffenheit vor.

Eckdaten

Grundbuch

Amtsgericht von Wuppertal, Grundbuch von Vohwinkel, Blatt 3278

Gemarkung Vohwinkel
Flur 43
Flurstück 64 mit einer Grundstücksfläche von 5 m² und
Flurstück 66 mit einer Grundstücksfläche von 13 m²

Abteilung II:
Lastenfrei

Abteilung III:
Lastenfrei

 

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung von Aneignungsrechten des Landes NRW ein Bieterverfahren durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO), des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das jeweilige Haushaltsjahr (HHG) und die des europäischen Rechts sind.

Rahmenbedingungen für den Verkauf

Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen.

Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in den Erläuterungen des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.


Hinweise zum Bieterverfahren

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.

Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor.
Eine Besichtigung ist nicht möglich.

Achtung: Die Frist zur Abgabe Ihres Gebotes endet am 15.05.2024.

Kaufpreisvorstellung: gegen Gebot

Der BLB NRW weist darauf hin, dass das Mindestgebot 1.500,00 € betragen muss.



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Josephine Höing

Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Krefeld, Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve

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