Herrenloses Grundstück mit Wohnhaus

BLB NRW

Herrenloses Grundstück mit Wohnhaus

Brachtenbecker Weg 76 in 58762 Altena

Beschreibung

Das 755 m² große Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut. An der Nordseite des Gebäudes wurde ein Schuppen angebaut. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Das Gebäude und der Schuppen sind laut Informationen des BLB NRW leer stehend und stark sanierungsbedürftig.

Das Ursprungsjahr des Hauptgebäudes ist nicht bekannt. Nach einer Tafel am Gebäude könnte es im Jahr 1648 errichtet worden sein. Der Anbau erfolgte im Jahr 1901. Der an der nördlichen Außenwand angebaute Schuppen ist laut Informationen des BLB NRW ca. 50 cm tief über die Grenze auf dem Nachbarflurstück errichtet worden.

Andererseits wurden ca. 11 m² des eingeschossigen Anbaus des angrenzenden Flurstücks 304 auf dem zu bewertenden Flurstück überbaut. Auch die Freifläche wurde durch einen Lamellenzaun abgegrenzt und kann nicht betreten werden. Beide Überbauten sind nicht durch Baulasten bzw. Grunddienstbarkeiten gesichert.

Das Grundstück ist zum Brachtenbecker Weg überwiegend eben und steigt zum Grennigloher Weg stark an.

Weitergehende Objektangaben – und Unterlagen liegen dem BLB NRW nicht vor.

Eckdaten

Grundbuch

Amtsgericht von Altena, Grundbuch von Altena, Blatt 2998A

Gemarkung Altena
Flur 6
Flurstück 247
Gesamtgrundstücksfläche 755 m²

Abteilung II:
Der Stadt Altena ist für alle Zeit das Recht eingeräumt, in wasserarmer Zeit über das ganze Tages- und Bachwasser der Brachtenbecke zu ihren Zwecken zu verfügen, ohne dass der oder die Grundstückseigentümer berechtigt sind, aus dieser Verfügung irgend welche Ansprüche an die Stadt Altena zu erheben… eingetragen am 13. Mai 1893

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestehend in dem Recht, unterirdisch Versorgungsleitungen für Wasser und Gas zu verlegen, zu betreiben und zu unterhalten für die Stadtwerke Altena. … eingetragen am 09.07.2001

Abteilung III:
Grundschuld in Höhe von 60.000,00 € zu Gunsten der VON ESSEN Bank GmbH


Laut Schreiben der Consors Finanz (als Rechtsnachfolgerin der o.g. Gläubigerin) vom 29.02.2024 besteht eine Forderung in Höhe von 60.809,86 €. Für eine vollständige Ablösung des Darlehens muss der vorgenannte Betrag durch den Käufer überwiesen werden.

Sonstiges

Es liegen keine Daten zu Belastungen wie Denkmalschutz, Kampfmitteln oder Bergschäden sowie zur Bodenbeschaffenheit bzw. Altlasten vor.

Nach schriftlicher Auskunft der Stadt Altena (Westf.) vom 27.02.2024 wird das Grundstück planungsrechtlich nach § 34 BauGB als allgemeines Wohngebiet bzw. gemischte Baufläche beurteilt.

Mit Schreiben vom 09.02.2024 teilt die Stadt Altena (Westf.) mit, dass keine Hinweise auf Baulasten vorgefunden worden sind.

Die Stadt Altena bescheinigt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand das Grundstück an einer öffentlichen (historischen) Straße gelegen und diese endgültig hergestellt ist. Nach Auskunft der Stadt Altena (Westf.) vom 09.02.2024 werden Erschließungsbeiträge gem. §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Altena nicht mehr erhoben.

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung von Aneignungsrechten des Landes NRW ein Bieterverfahren durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO), des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das jeweilige Haushaltsjahr (HHG) und die des europäischen Rechts sind.

Rahmenbedingungen für den Verkauf

Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen.

Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in den Erläuterungen des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.


Hinweise zum Bieterverfahren

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden. 

Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor.
Eine Besichtigung ist nicht möglich.

Achtung: Die Frist zur Abgabe Ihres Gebotes endet am 15.05.2024.

Kaufpreisvorstellung: gegen Gebot

Der BLB NRW weist darauf hin, dass das Mindestgebot 1.500,00 € betragen muss.



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Josephine Höing

Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Krefeld, Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve

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