Polizeiwache Espelkamp

BLB NRW

Polizeiwache Espelkamp

Präses-Ernst-Wilm-Straße 1 in 32339 Espelkamp

Standort / Lage

  • Die Liegenschaft befindet sich in der Kernstadt von Espelkamp, Nahe des Gabelweihers. Das Stadtzentrum ist ca. 2,0 km entfernt.  
  • Die umliegende Bebauung ist maßgeblich von Wohngebäuden in lockerer und offener Bauweise (Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser) geprägt.
© BLB NRW
Lageplan
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Luftbild
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Eckdaten

Objektinformationen:

  • Gegenwärtige Nutzung als Polizeiwache der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke.
  • Das Grundstück ist mit einem Hauptgebäude (Baujahr 1981), weiteren Nebengebäuden und Kfz-Stellplätzen bebaut; die Gebäude sind stark sanierungsbedürftig.
  • Das Hauptgebäude ist teilweise unterkellert und hat eine Mietfläche von ca. 599 m² (EG und KG). Als Nebengebäude befinden sich ein Geräteschuppen (Anbau an das Hauptgebäude) sowie zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück. Weiterhin sind 15 Außenstellplätze (4 davon überdacht) auf dem Grundstück gelegen.

 

Grundstücksangaben:

  • Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 3.863 m² und besteht aus zwei Flurstücken, Grundbuch von Espelkamp, Blatt 5067, Flur 12, Flurstück 1216 (600 m²) und Flurstück 1271 (3.263 m²).
  • Das Grundstück ist im vorderen Bereich stark begrünt und im rückwärtige Grundstücks-
    bereich stark bewaldet.

 

Energieausweis:

  • Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist bis zum 09.02.2030 gültig; die Wärme-versorgung der Liegenschaft erfolgt über Erdgas.
  • Endenergieverbrauch Wärme = 181 kWh/(m²*a)
  • Endenergieverbrauch Strom = 45 kWh/(m²*a)

 

Bestehendes Planungsrecht:

  • Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen, wobei sich die Ausweisung nur auf das Verkaufsgrundstück bezieht.
  • Es besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplans Nr. 17 Hedrichsdorf (1. Änderung) vom 05. September 1980, mit der Ausweisung als Baugrundstück für den Gemeindebedarf (Polizei).
  • Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 festgelegt. Es sind zwei Vollgeschosse in offener Bauweise zulässig. 

 

Mögliche künftige bauliche Nutzung (Leitlinien):

  • Zur Umsetzung alternativer Nutzungen, ist eine Änderung des rechtskräftigen B-Plans mit den zuständigen Ämtern und Behörden der Stadt erforderlich. Aufgrund der umliegenden Bebauung, sollte eine B-Planänderung in Richtung Wohnbebauung möglich sein. 

 

Schadstoffbelastungen:

  • Es besteht kein Verdacht auf baujahrestypische Schadstoffbelastungen der Gebäude.
  • Gem. Auskunft der Stadt besteht kein Altlastenverdacht für die Flurstücke 1216 und 1271.

Sonstige Belastungen:

  • Gem. Auskunft der Stadt bestehen keine Baulasten, kein Denkmalschutz sowie kein Verdacht auf Kampfmittel und Bergbaurisiko.
  • Gem. Auskunft der Stadt, sind keine Anliegerbeiträge für die Flurstücke 1216 und 1271 zu leisten.
  • Keine Eintragungen in Abt. III des Grundbuchs. Die Belastung in Abt. II (nur Flurstück 1216) ist vom Käufer zu übernehmen, einer Löschung hat die Deutsche Bahn AG nicht zugestimmt.

„Der jeweilige Eigentümer ist verpflichtet, zu dulden, dass der Boden der
Parzelle für die Dauer des Bestehens und Betriebes der Bahn zum Schutz
gegen Feuergefahr durch die Eisenbahnverwaltung auf deren Kosten von
feuergefährlichen Bodenüberzügen und Aufwuchs, insbesondere Gras, Moos,
Heide und Nadelholz freigehalten wird. Eingetragen am 16. Februar 1906 und
von Espelkamp Blatt 1900 hierher übertragen am 04.09.2009. Berechtigte ist
jetzt die Bundesrepublik Deutschland −Bundeseisenbahnvermögen.“

 

Sonstiges:

  • Der Mietvertrag mit der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke läuft zum 30.06.2024 aus. Die Übertragung des Mietvertrags auf den neuen Eigentümer ist nicht vorgesehen.

Informationen zum Interessenbekundungsverfahren

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt. 

 

Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 01.02.2024 bis 01.05.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

André Althoff

Fachbereich An- und Verkauf

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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